Spruchgruppe des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entscheidet in der Sache trotz fortbestehender Bedenken gegen seine ordnungsgemäße Besetzung
ID: 571400
Spruchgruppe des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entscheidet in der Sache trotz fortbestehender Bedenken gegen seine ordnungsgemäße Besetzung
Der 2. Strafsenat hat in einer Strafsache, in der er am 11. Januar 2012 die Hauptverhandlung wegen Bedenken an der Ordnungsgemäßheit seiner Besetzung ausgesetzt hatte, am 8. Februar 2012 erneut verhandelt. Er hat nunmehr in der Sache entschieden und die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision verworfen.
Der Entscheidung ging folgendes voraus: Durch Beschluss vom 11. Januar 2012 hatte der Senat zunächst die Revisionshauptverhandlung ausgesetzt, um die Sache dem Präsidium des Bundesgerichtshofs vorzulegen. Grund war, dass nach Ansicht der zur Entscheidung berufenen Spruchgruppe der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt ist, weil der ihm durch den Jahresgeschäftsverteilungsplan zugewiesene Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann zugleich den Vorsitz im 4. Strafsenat führt (siehe PM 4/12 vom 13.1.2012).
Veranlasst durch diesen Beschluss hat das Präsidium des Bundesgerichtshofs am 18. Januar 2012 einstimmig beschlossen, dass an dem Beschluss vom 15. Dezember 2011, mit dem VRIBGH Dr. Ernemann der Vorsitz des 2. und zugleich des 4. Strafsenats übertragen worden ist, festgehalten werde.
Die Spruchgruppe des Senats hat es nunmehr - unter Aufrechterhaltung ihrer Rechtsauffassung ? mit Blick auf das rechtsstaatliche Beschleunigungsgebot sowie das verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsschutzgewährung für geboten erachtet, in der Sache zu entscheiden.
Ebenfalls am 8. Februar 2012 hat der 2. Strafsenat in derselben Spruchgruppe Beschlüsse nach § 349 Abs. 2 und 4 StPO gefasst, mithin Sachentscheidungen getroffen, die nach der Strafprozessordnung nur einstimmig herbeigeführt werden können.
Die Rechtsprechung im 2. Strafsenat ist damit wieder von allen Spruchgruppen aufgenommen worden.
Urteil vom 8. Februar 2012 ? 2 StR 346/11
Landgericht Gera ? Urteil vom 4. April 2011 ? 450 Js 2586/10 2 KLs jug
Karlsruhe, den 9. Februar 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 09.02.2012 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 571400
Anzahl Zeichen: 2387
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 283 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Spruchgruppe des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entscheidet in der Sache trotz fortbestehender Bedenken gegen seine ordnungsgemäße Besetzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib
Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm
Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s
Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)
EU-Flughafenpaket muss dringend überarbeitet werden ...
Preisdruck führt zu Abstrichen bei Qualität und Sicherheit Heute steht das so genannte "Flughafenpaket" der Europäischen Kommission im Bundestag auf der Tagesordnung. Dazu hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gestern zwei Anträgen der Koalitionsfraktionen zuges
Akustik-Sensation Boyce Avenue ...
Mit ihrem Album "All We Have Left? erneut live in Deutschland Im Juni in Oberhausen, Berlin und Hamburg Boyce Avenue aus Sarasota/Florida sind ein gelungener Beweis, dass sich künstlerische Qualität in Zeiten des Internet auch ohne die Strukturen einer Plattenfirma durchsetzt. Ausschl
Bundeslandwirtschaftsministerium fördert Export-Seminare für kleine und mittelständische Unternehmen der Ernährungswirtschaft ...
Die Exportorganisation "Food - Made in Germany" (FMIG) bietet mit Förderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ab 1. März 2012 die Seminarreihe "Das ABC des Food-Exports" für kleine und mittelständische Unternehmen der Ernähr
EU-Kommission muss bei betrieblicher Altersversorgung den Worten Taten folgen zu lassen ...
g genaue und strikte Vorgaben für Unternehmen Im Weißbuch zur Rente, das in der kommenden Woche von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden soll, wird auch eine Neufassung der sogenannten Pensionsfondsrichtlinie angekündigt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, P




