Pörksen: Wunsch nach mehr direkter Demokratie ernst nehmen

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Pörksen: Wunsch nach mehr direkter Demokratie ernst nehmen



(pressrelations) -
Zu den bundesweiten Demonstrationen gegen ACTA und der damit verbundenen Forderung nach Transparenz und Mitbestimmung, zum Bürgerentscheid zur Abwahl des Duisburger Oberbürgermeisters und zur Frage der Einführung von mehr direkter Demokratie auch auf Bundesebene erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeits¬gemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Anke Pörksen:

Es war ein gutes Wochenende für die Demokratie in Deutschland: In mehr als 50 deutschen Städten haben Zehntausende gegen ACTA, und für ihre Grund- und Freiheitsrechte, für Transparenz und Mitbestimmung demonstriert. Sie befürchten eine ausufernde Privatisierung der Rechtsdurchsetzung und eine stärkere Überwachung des Internets. Bundesverbraucherschutzministerin Aigner hat noch im Dezember 2011 im Rat der Europäischen Union für ACTA votiert. Zur Beschwichtigung signalisierte die Bundesregierung Ende letzter Woche, das internationale Handelsabkommen solange nicht unterzeichnen zu wollen, bis das Europäische Parlament darüber entschieden habe. Das ist zwar ein schöner Etappensieg für die Bürgerinnen und Bürger, aber angesichts der konservativen Mandatsmehrheit im Europäischen Parlament noch kein Grund zur Freude.

Im Herbst hatten in Duisburg mehr als 70.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Duisburg eine Bürgerinitiative zur Abwahl ihres Oberbürgermeisters Adolf Sauerland (CDU) auf den Weg gebracht. Sie sahen ihn in der politischen Verantwortung für die tragische Loveparade-Katastrophe im Sommer 2011. Nun hat die große Mehrheit der Duisburger, die ihre Stimme abgegeben haben, entschieden, dass der Oberbürgermeister ihrer Stadt seinen Posten räumen muss. Er selbst hatte den Rücktritt trotz massiver Kritik stets verweigert.

Mittlerweile sind 54 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung der Ansicht, Christian Wulff solle vom Amt des Bundespräsidenten zurücktreten. Der aber weigert sich, Konsequenzen zu ziehen. Die Verfassung der Bundesrepublik sieht eine Abwahl des Bundes¬präsidenten nicht vor. Nach Artikel 61 des Grundgesetzes können Bundes¬tag oder Bundesrat den Bundespräsidenten nur wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundes¬verfassungs¬gericht anklagen. Ein Verstoß des Bundespräsidenten gegen Landesgesetze reicht nicht aus. Die Erhebung einer Anklage bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundes¬tages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.



Der SPD Parteitag hat sich Anfang Dezember klar für die Einführung eines Volks¬entscheids auf Bundesebene ausgesprochen. Ein Gesetzentwurf soll angenommen sein, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt und mindestens ein Fünftel der Stimm¬berechtigten sich an der Abstimmung beteiligt hat. Für Verfassungsänderungen, wie beispiels¬weise eine Änderung des besagten Artikels 61 des Grundgesetzes, sollen eine Zustimmungs¬quote von zwei Dritteln der Abstimmenden und eine Beteiligungsquote von mindestens fünfzig Prozent der Stimmberechtigten gelten. Das sind hohe, aber erreichbare Hürden. Direkte Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger auf Bundesebene könnten so ermöglicht werden.

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) hat bereits im Sommer 2011 einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene vorgelegt, der dem Beschluss des SPD-Parteitags entspricht. Der Entwurf ist ausgewogen und eine gute Grundlage für die zur Änderung des Grundgesetzes notwendige qualifizierte Mehrheit im Bundestag.

Wir fordern alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die so stark wie selten spürbaren Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nach mehr direkter politischer Mitsprache ernst zu nehmen und den Gesetzesentwurf der ASJ aufzugreifen.

Link zum Gesetzentwurf der ASJ:
http://www.spd.de/spd-webapp/servlet/elementblob/10502257/content


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Datum: 13.02.2012 - 13:00 Uhr
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