ARCD begrüßt neue Lkw-Fahrverbote vor Feiertagen

ARCD begrüßt neue Lkw-Fahrverbote vor Feiertagen

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ARCD begrüßt neue Lkw-Fahrverbote vor Feiertagen



(pressrelations) -
  • Tage vor Pfingsten und Ostern künftig tabu für schwere Lkw
  • Kritik von Wirtschaftsverbänden
  • Für verderbliche Lebensmittel gelten Ausnahmen
Bad Windsheim (ARCD), 27. Februar 2012 ? Die Bundesregierung will an zwei zusätzlichen Tagen im Jahr Lkw-Fahrverbote einführen. Dies geht nach ARCD-Informationen aus dem Entwurf für die 9. Änderung der Ferienreiseverordnung hervor. Demnach sollen schon in diesem Jahr am Gründonnerstag vor Ostern und am Freitag vor Pfingsten schwere Lastwagen tagsüber auf bestimmten Abschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen nicht fahren dürfen.

Die neuen Verbote erfassen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr hoch belastete Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte, die als Anhang in der Ferienreiseverordnung detailliert aufgeführt sind. Betroffen sind Fahrzeuge über 7,5 Tonnen und, unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht, Lkw mit Anhängern. Ausgenommen sind Wohnwagenanhänger und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lkw geführt werden. Schon bisher gelten in der Haupt-Ferienzeit zwischen dem 1. Juli und 31. August an allen Samstagen entsprechende Fahrbeschränkungen. Schon seit 56 Jahren bleiben ganzjährig Nutzfahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen an allen Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr von Deutschlands Straßen verbannt.

Der ARCD begrüßt die neuen Lkw-Fahrverbote an besonders staukritischen Tagen vor Ostern und Pfingsten, an denen starker Ferienverkehr auf den werktäglichen Berufs- und Pendlerverkehr trifft. Kritik kommt von Logistik- und Wirtschaftsverbänden. Sie warnen davor, dass durch zusätzliche Fahrverbote die kontinuierliche Belieferung des Handels vor Feiertagen eingeschränkt und Güterverkehr auf das übrige Straßennetz verlagert werden könnte. Der ARCD hält Warnungen vor Versorgungsengpässen hingegen für Panikmache, denn der Gesetzgeber lässt Ausnahmen zu. So ist der Transport von verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnissen und Gemüse auch während der Sperrzeiten erlaubt. Weitere Ausnahmeregelungen betreffen den kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße zwischen dem Versender/Empfänger und der nächstgelegenen Verlade-/Entladestation.



Die Bundesregierung legte ihren Entwurf zur Änderung der Ferienreiseverordnung inzwischen den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme vor. Der ARCD vertraut darauf, dass Verkehrsminister Ramsauer den Einwänden der Güterverkehrslobby standhält und die angekündigten zusätzlichen Lkw-Sperrzeiten für die Stautage vor Ostern und Pfingsten schon in diesem Jahr durchsetzt. ARCD

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Datum: 27.02.2012 - 17:15 Uhr
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