Deutschland unterzeichnet Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention / Individualbeschwerderecht ermöglicht Kindern Klage bei Verletzung ihrer Rechte
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heute in Genf als einer der ersten Staaten ein Zusatzprotokoll zur
UN-Kinderrechtskonvention, das Kindern bei einer Verletzung ihrer
Rechte eine Klage vor Gericht ermöglicht. Dieses
Individualbeschwerderecht hatte die UN-Generalversammlung am 19.
Dezember letzten Jahres verabschiedet.
»Das neue Zusatzprotokoll ist ein Meilenstein für den Schutz der
Kinderrechte, weil es Kinder mit Erwachsenen rechtlich gleichstellt«,
erklärte Danuta Sacher, Geschäftsführerin des internationalen
Kinderhilfswerkes terre des hommes. »Wir begrüßen, dass Deutschland
zu den Erstunterzeichnern des Zusatzprotokolls gehört. Allerdings
muss es nach der Unterzeichnung nun schnell durch den Bundestag
ratifiziert werden, damit die deutsche Gesetzgebung zügig an die
Bestimmungen des Zusatzprotokolls angepasst wird.«
terre des hommes bedauert, dass sich das im ursprünglichen
Protokollentwurf enthaltene Kollektivbeschwerderecht nicht
durchgesetzt hat. Damit hätten auch Nichtregierungsorganisationen
oder nationale Menschenrechtsinstitutionen im Namen betroffener
Kinder klagen können, wenn deren Schutz nicht gewährleistet ist oder
für sie die Gefahr von Traumatisierung oder seelischer Verletzung
besteht. Auch müssten noch rechtlich verbindliche Mechanismen
entwickelt werden, um Staaten, die Kinderrechte verletzen, auch zur
Verantwortung zu ziehen. Für diese nächsten Schritte erwartet terre
des hommes gemeinsam mit anderen Kinderhilfswerken die weitere aktive
Unterstützung der Bundesregierung.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: terre des hommes-Pressereferat, Wolf-Christian Ramm,
Tel.: 05 41 / 71 01-158, eMail: c.ramm@tdh.de
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Datum: 28.02.2012 - 14:17 Uhr
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