Mietkaution kann mit Miete verrechnet werden, wenn diese nicht ordnungsgemäß vom Vermieter angelegt wurde
Wenn der Vermieter in die geleistete Kaution nicht sicher und getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegt, hat der Mieter das Recht, die laufenden Mietzahlungen bis zur Höhe der eingezahlten Kaution zurückzubehalten. Dies entschied das Amtsgericht in Bremen.
Die Mieter entschieden sich daraufhin, die Miete entsprechend in Höhe der geleisteten Kaution zurückzubehalten. Das Gericht entschied nun, dass dies rechtens ist. Die Vermieterin habe die Mietkaution nicht separat von ihrem Vermögen angelegt, bzw. keinen Nachweis hierzu erbracht, denn die Kontobestätigung auf den Namen der Vermieterin genügt diesen Anforderungen nicht.
Im Übrigen kann die Problematik bei einer nicht separat getrennt vom Vermögen der Vermieterin angelegten Kaution sogar so weit gehen, dass dies strafrechtlich relevant wird. Ein derartiges Verhalten könnte Tatbestände einer Veruntreuung erfüllen. Dies war jedoch nicht Gegenstand der Gerichtsverhandlung und müsste daher eigens betrachtet werden.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Im Bereich Immobilienrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie. Zu unseren Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkten gehören:
Erwerb, Veräußerung, Vermarktung von Immobilien:
- Grundstücksrecht
- mmobilienkaufrecht
- Bauträgerkauf und Baumodelle
Nutzung von Immobilien:
- Gewerbemietraum- und Pachtrecht
- Mietrecht
- WEG-Recht
Betreuung rund ums Bauen:
- Baurecht nach BGB und VOB
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Maklerrecht
- Nachbarschaftsrecht
Datum: 29.02.2012 - 19:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 585271
Anzahl Zeichen: 1383
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Rechtsberatung (privat)
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 623 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mietkaution kann mit Miete verrechnet werden, wenn diese nicht ordnungsgemäß vom Vermieter angelegt wurde"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kanzlei Becker, Rechtsanwalt Immobilien- und Mietrecht, München (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von Kanzlei Becker, Rechtsanwalt Immobilien- und Mietrecht, München
„Schrottimmobilien“ und kein Ende? ...
Nürnberg, 29. Februar 2012. Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten „Steuersparimmobilien“ besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäf
CLLB Rechtsanwälte informieren: Verzögerte Zinszahlung der Pauly Biskuit AG – Handlungsoptionen für Anleger ...
München, 27.02.2012. Nachdem das Unternehmen Pauly Biskuit AG bereits im Jahr 2005 Inhaber-Teilschuldverschreibungen ausgegeben hatte, bot die Gesellschaft auch im Jahr 2010 Anlegern an, Schuldverschreibungen der Pauly Biskuit AG zu zeichnen. Die Laufzeit der 8.000 Pauly Biskuit AG-Inhaber-Teilschu
Erbschein – wann er notwendig ist ...
Worum es sich bei einem Erbschein handelt Ein Erbschein dokumentiert die Erbenstellung. Wird der Erbschein vorgelegt, ist auf die Rechtmäßigkeit des Erbscheins Verlass (sog. "öffentlicher Glaube", vgl. § 2366 BGB). Es gibt unterschiedliche Arten des Erbscheins
Stadtsparkasse Hannover im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Medienfonds der Hannover Leasing Gruppe zu Schadenersatz verurteilt ...
München, Berlin, 10.02.2012 - Mit Urteil des LG Hannover vom 30.12.2011 wurde die Sparkasse Hannover im Zusammenhang mit dem Vertrieb von zwei Medienfonds (Kaledo Zweite und Montranus Dritte) zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt. Als Begründung führte das Gericht aus,




