Aussagen von Folteropfern beweisen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
ID: 595389
Aussagen von Folteropfern beweisen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Deutschland muss Abschiebungsstopp nach Syrien erlassen
Systematische Folter in Syrien
14. März 2012 - Zum Jahrestag der ersten Massenproteste in Syrien dokumentiert Amnesty International systematische Folter in dem Land. Die Organisation hat dazu Aussagen syrischer Flüchtlinge in Jordanien gesammelt. Überlebende und Augenzeugen beschreiben 31 Methoden, mit denen syrischen Sicherheitskräfte, Militär und regierungstreue Milizen Festgenommene foltern.
Viele Opfer berichten, dass sie bei der Ankunft in den Haftzentren mit Stöcken, Gewehrkolben, Peitschen und Seilen geschlagen wurden. Das größte Risiko besteht jedoch während der Befragung. Überlebende berichten, dass sie in einen Autoreifen gezwängt, aufgehängt und mit Stöcken und Kabeln misshandelt wurden. Bei einer anderen, häufig angewandten Foltermethode wird das Opfer an einem Haken oder Türrahmen mit Handfesseln aufgehängt, so dass die Zehenspitzen kaum den Boden berühren. Weit verbreitet sind auch Misshandlungen mit Elektroschocks, Berichte über Vergewaltigungen von Gefangenen haben zugenommen.
"Die Aussagen sind weitere Beweise für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien", erklärt Ruth Jüttner, Syrien-Expertin von Amnesty International in Deutschland. Die Menschenrechtsorganisation hat wiederholt gefordert, dass der Internationale Strafgerichtshof (ICC) vom UN-Sicherheitsrat mit Ermittlungen zur Lage in Syrien beauftragt wird. Die Vetos von China und Russland haben dies bisher verhindert.
"Da eine Überweisung an den ICC bisher gescheitert ist, fordert Amnesty International den UN-Menschenrechtsrat auf, das Mandat der Untersuchungskommission zur Lage in Syrien zu erweitern. Die Kapazitäten für die Dokumentation müssen im Hinblick auf die künftige internationale Strafverfolgung erhöht werden", sagt Ruth Jüttner.
Aber auch die deutsche Innenpolitik sei gefordert. "Amnesty International fordert seit Sommer 2011 einen formellen Abschiebungsstopp nach Syrien und einen legalen Aufenthalt für die Betroffenen", so Jüttner. "Das bisherige Vorgehen der deutschen Behörden bedeutet für die Flüchtlinge aus Syrien, zusätzlich zur Sorge um ihre Angehörigen, ein Leben in ständiger Angst vor einer Abschiebung." Inzwischen haben vier Bundesländer - Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern - einen formellen Abschiebungsstopp für Syrien erlassen. "Wir fordern eine bundesweite Regelung, die Flüchtlingen aus Syrien in Deutschland einen gesicherten Aufenthalt ermöglicht," so Jüttner.
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Datum: 14.03.2012 - 12:45 Uhr
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