(Korrektur: Kann erheblich nicht quantifizierbar sein? - Der BPI zur Entscheidung des G-BAüber das erste Orphan Drug / 15.03.2012, 16:39)
ID: 596790
Sätze im letzten Absatz. Hier muss es anstatt "beträchtlich"
"erheblich" heißen.
Es folgt die komplette, korrigierte Pressemitteilung:
Mit seiner Entscheidung den Zusatznutzen für das erste Orphan
Drug, für das eine frühe Nutzenbewertung durchgeführt wurde, auf
Grundlage der Zulassungsdaten festzustellen, hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) sich auf den richtigen Ansatz besonnen.
Fraglich bleibt aber, warum der G-BA zu dem Schluss kommt, der
Zusatznutzen sei nicht quantifizierbar? Die Europäische
Zulassungsbehörde hatte auf der gleichen Datengrundlage dem
Arzneimittel einen erheblichen Zusatznutzen zugesprochen. Dies vor
allem auch, weil es für die betroffenen Patienten die einzig
zugelassen Therapieoption ist. "Richtig ist, die Zulassung als
Grundlage zu nehmen und nicht eine obskure und in diesem Fall sogar
schädliche Vergleichstherapie. Doch erstaunlich ist, warum der G-BA
überhaupt zu einem anderen Ergebnis kommen kann, als die
wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Zulassungsbehörde, in
denen im Gegensatz zu G-BA und IQWiG unabhängige Vertreter aus den
nationalen Zulassungsbehörden sitzen und auch Patientenvertreter
stimmberechtigt sind?", betonte Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des BPI. "Es drängt sich der Verdacht auf, dass
nicht sein kann, was nicht sein darf."
Andererseits machte Rainer Hess, Unparteiischer Vorsitzender des
G-BA, in seinen Ausführungen unmissverständlich deutlich, dass der
"nicht quantifizierbare Zusatznutzen" keine Abstufung innerhalb des
AMNOG-Bewertungssystems darstellt und dass damit für das bewertete
Arzneimittel ein Zusatznutzen zwischen Stufe 3 (gering) und Stufe 1
(erheblich) liegen kann. Zumindest hier lässt der G-BA erkennen, dass
er einem Orphan Drug grundsätzlich einen Zusatznutzen zubilligt.
Insgesamt muss die Frage erlaubt sein, ob die überfällige
Anerkennung der Rechtslage durch den Beschluss des G-BA den enormen
Aufwand - die Erstellung eines Dossiers kostet einen erheblichen
sechsstelligen Betrag, vom Personalaufwand für das betroffene
Unternehmen, für IQWiG und G-BA ganz abgesehen - rechtfertigt. Die
letzten Beschlüsse des G-BA über frühe Nutzenbewertungen haben
mehrfach einen "nicht quantifizierbaren" Zusatznutzen festgestellt.
Dies bedeutet nach Auffassung des G-BA, dass der Zusatznutzen
zwischen erheblich und gering liegen kann. Damit liegt der Ball beim
G-KV Spitzenverband, der im Rahmen der Verhandlungen über einen
Erstattungsbetrag anerkennen muss, dass ein nicht quantifizierbarer
Zusatznutzen auch erheblich sein kann und entsprechend vergütet
werden muss.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach, Tel.: 030/27909-131, jodenbach@bpi.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.03.2012 - 17:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 596790
Anzahl Zeichen: 3082
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Diese Pressemitteilung wurde bisher 220 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"(Korrektur: Kann erheblich nicht quantifizierbar sein? - Der BPI zur Entscheidung des G-BAüber das erste Orphan Drug / 15.03.2012, 16:39)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Deutschland braucht schnellstens eine Strukturreform im Gesundheitswesen. Das forderte der Vorsitzende des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), Oliver Kirst, bei der Ordentlichen Hauptversammlung des Verbandes heute in Berlin. Nur das wäre eine echte Gesundheitsreform. Denn: &q
Presseeinladung zur Ordentlichen BPI-Hauptversammlung und zur Pressekonferenz am 11. Juni 2026 ...
Einen Tag vor der Ersten Lesung des als Gesundheitsreform bezeichneten Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) findet am 11. Juni die diesjährige Ordentliche BPI-Hauptversammlung statt. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Die Veranstaltung beginnt um 9:30 Uhr (Akkreditierung ab 9 Uhr), im Vi
Kinderarzneimittel: GKV-Spargesetz - ein verheerendes Signal ...
Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) gefährdet die Versorgung von Kindern mit Arzneimitteln. "Wer nur das Billigste will, verhindert, dass bekannte Wirkstoffe, die dringend auch für Kinder benötigt werden, kindgerecht weiterentwickelt und als Kinderarzneimittel zugelas
Weitere Mitteilungen von BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
Die Kraft des"Wunderbaumes"jetzt auch in Kapseln. HAONJU erweitert das Sortiment ...
Moringa ab jetzt auch bei HANOJU Immer mehr gesundheitsbewusste Menschen entdecken Moringa, eine Pflanzengattung aus tropischen bis subtropischen Breiten als Nahrungsergänzungsmittel. Ab sofort sind daher auch bei HANOJU, einem der führenden Online-Anbieter von Mitteln zur Nahrungsergänzung, ve
BPI: Kann erheblich nicht quantifizierbar sein? - Der BPI zur Entscheidung des G-BAüber das erste Orphan Drug ...
Mit seiner Entscheidung den Zusatznutzen für das erste Orphan Drug, für das eine frühe Nutzenbewertung durchgeführt wurde, auf Grundlage der Zulassungsdaten festzustellen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sich auf den richtigen Ansatz besonnen. Fraglich bleibt aber, warum der G-BA z
Gerichte mit KNORR Sauce Pur probieren: Mediterraner Lamm-Paprika-Spieß ...
Hamburg, im März 2012. KNORR Sauce Pur ist die erste Sauce in Geleeform, die schmeckt wie selbstgemacht. Für Sauce Pur werden hochwertige Fleischbrühe und weitere qualitativ gute Zutaten langsam und schonend gekocht und anschließend in Töpfchen abgefüllt. Das Ergebnis ist ein herrlich duftende
Mehr Patientensicherheit bei Hochrisiko-Medizinprodukten ...
Die jüngsten Skandale um Silikonbrustimplantate und Hüftgelenksprothesen haben deutlich gezeigt, dass die gesetzlichen Vorgaben bei Medizinprodukten nicht ausreichen, um Patienten wirksam zu schützen. Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes hat deshalb in seiner März-Sitzung ein Positionspap




