Arbeitgeberpflichten gemeistert?

Arbeitgeberpflichten gemeistert?

ID: 59970

Regelmäßige Führerscheinprüfungen, Untersuchungen sowie Unterweisungen sind gesetztliche Forderungen an die Arbeitgeber in Deutschland!




(firmenpresse) - Immer mehr Unternehmen in Deutschland stellen ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen primär im geschäftlichen aber auch teilweise im privaten Umfeld zur Verfügung.
Die Praxis zeigt jedoch, dass die daraus resultierenden rechtlichen sowie versicherungstechnischen Konsequenzen oftmals nicht erkannt werden.
So ist es nach §21 Abs. 1 Nr.2 StVG gesetzlich geregelt, dass der Halter des Fahrzeuges (= Arbeitgeber) zu Führerscheinkontrollen seiner fahrberechtigten Mitarbeiter verpflichtet ist.
Bei Unterlassung von regelmäßigen Führerscheinkontrollen drohen dem Halter nicht nur strafrechtliche Konsequenzen sondern zusätzlich noch der Verlust des Versicherungsschutzes (vgl. hierzu § 2 b Abs. 1 S.1 c₎ AKB) im Falle eines Schadens.
Zudem haben sich Inhaber der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E spätestens mit Erreichen des 50. Lebensjahres regelmäßig einer Untersuchung ihres Sehvermögens und einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Wird dies versäumt, erlischt die Fahrerlaubnis, mit der Folge, dass sowohl dem Fahrer als auch dem Halter ein Strafverfahren nach § 21 StVG droht.
Die Herausforderung für die Unternehmen besteht nicht nur einzig und allein darin, die oben benannten gesetzlichen Forderungen einzuhalten, sondern dieses zusätzlich noch zeit- und ressourcenschonend zu bewältigen.
Machen Sie doch aus dieser „Pflicht“ eine „Kür“!
Mit dem web-basierten Personalmanager von der Firma BITE GmbH haben Sie die Einhaltung dieser gesetzlichen Forderungen jederzeit und sofern Sie wollen von überall via Internetzugang im (Über-)Blick.
Mittels des Personalmanagers werden zum eine die Führerscheinkopien der Mitarbeiter (sowie gegebenenfalls deren fahrberechtigter Familienangehöriger) sowie zum anderen die fälligen Kontrolltermine hinterlegt und verwaltet. Die Frequenz der Führerscheinkontrollen wird dabei von Ihnen festgelegt.
Auf Basis der erfassten Datensätze werden Sie auf der Startseite des Personalmanagers - oder auf Wunsch auch via Email - an die fälligen Kontrolltermine erinnert. Selbstverständlich lassen sich weitere KFZ-bezogene Termine, wie beispielsweise anfallende TÜV-/ AU-Untersuchungen oder der Auslauf eines Leasingvertrags, ebenfalls mühelos durch die Erinnerungsfunktion auf der Startseite des Personalmanagers kontrollieren.


Entsprechend des oben beschriebenen Funktionsumfangs wird die Einhaltung der gesetzlich geforderten Untersuchungen/ Unterweisungen der Mitarbeiter ebenfalls durch den Einsatz des Personalmanagers zu einem Kinderspiel!
Der BITE Personalmanager wirkt einem versehentlichen Vergessen und somit einer Nichteinhaltung der gesetzlichen Forderungen effektiv und zielführend entgegen!

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Datum: 28.09.2008 - 12:35 Uhr
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Ansprechpartner: Vera Sayle
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Personalmanagement


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Freigabedatum: 28.09.2008

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