Sozialminister Stefan Grüttner zum Gesetzentwurf über die Neuregelung der Organspende: ?Entscheidu

Sozialminister Stefan Grüttner zum Gesetzentwurf über die Neuregelung der Organspende: ?Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist zumutbar'

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Sozialminister Stefan Grüttner zum Gesetzentwurf über die Neuregelung der Organspende: "Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist zumutbar'



(pressrelations) -
Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner hat den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Organspende, der am Donnerstang im Bundestag verhandelt wird, als nicht weitreichend genug bezeichnet. "In Sachen Organspende muss sich endlich etwas tun. Wir brauchen eine Neuregelung, die dazu führt, dass mehr Menschen sich dazu bereit erklären, nach ihrem Tod anderen Menschen in einer existenziellen Notlage zu helfen. Es ist nicht zu viel verlangt, diese Entscheidung zu dokumentieren. Dies wird im nun vorliegenden Gesetzentwurf nicht verbindlich geregelt."

Der vorliegende Gesetzentwurf sehe vor, dass die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig durch die Krankenkassen über das Thema Organspende informiert werden. Dabei sollen sie ihre Entscheidung zur Organspende auf einem Organspendeausweis oder zukünftig auch auf der Gesundheitskarte hinterlegen. "Dass sich in Sachen Organspende endlich etwas tun, ist sehr gut. Allerdings geht mir diese Einigung nicht weit genug. Wir benötigen vor allem eine verbindliche Regelung für diejenigen, die sich nicht erklären", betonte Grüttner. Mehrheitlich müssen in Deutschland Angehörige die Entscheidung über eine Organspende treffen. "Vielen Angehörigen fällt es zum Zeitpunkt der Todesnachricht schwer, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen. Daher wird sie häufig abgelehnt."

Weitere Maßnahmen müssen folgen

Sozialminister Grüttner bezeichnete die regelmäßige Information zur Organspende durch die Krankenkassen zwar als einen ersten Schritt, dem jedoch weitere Maßnahmen folgen müssten. "Ich setzte mich dafür ein, dass für diejenigen, die sich nicht erklären wollen, die erweiterte Widerspruchslösung gelten soll. Das bedeutet, dass eine Organspende nach dem Tod erlaubt ist, sofern die Angehörigen nicht widersprechen." Es müsse dem Einzelnen zuzumuten sein, sich mit einer Organspende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu dokumentieren.



Nun bestehe die Gefahr, so Grüttner weiter, dass sich an dem derzeit gravierenden Mangel an Spenderorganen in Deutschland nur wenig ändert. Bundesweit warten mehr als 12.500 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. "So kann und darf es nicht weitergehen", appellierte der Sozialminister abschließend.


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Datum: 21.03.2012 - 15:00 Uhr
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