KAUCH: Bahr-Entwurf ist wesentlicher Fortschritt für Organtransplantationen
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KAUCH: Bahr-Entwurf ist wesentlicher Fortschritt für Organtransplantationen
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat nicht nur wesentlichen Anteil am Gruppenentwurf zur Entscheidungslösung bei der Organspende. Er bringt morgen parallel einen Gesetzentwurf ein, der wichtige Veränderungen bei der Organtransplantation vorsieht.
In den Krankenhäusern wird vor allem die flächendeckende Einführung von Transplantationsbeauftragten zu mehr Transplantationen führen.
Gleichzeitig plant die Koalition eine bessere versicherungsrechtliche Absicherung von Organ-Lebendspendern. Damit wird die jahrelange Untätigkeit der früheren SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt beendet.
Wer seinen Angehörigen oder engen Freunden eine Niere oder einen Teil der Leber spendet, ist derzeit unzureichend sozial abgesichert. Das will die FDP-Fraktion ändern. Menschen, die große Solidarität mit ihren Nächsten zeigen, sollen endlich fair behandelt werden.
Lebend-Organspender sollen eine Entgeltfortzahlung und Krankengeld in voller Höhe ihres Verdienstes bekommen. Die Kosten dafür sind von der Krankenkasse des Organ-Empfängers zu tragen. Wir werden den Umfang der Leistungen durch die Empfänger-Krankenkasse klar definieren, um Streit über Nachsorge und Reha zu vermeiden.
Beendet wird auch der mögliche Streit zwischen Krankenkassen und gesetzlicher Unfallversicherung über die Behandlungskosten von Spätfolgen der Transplantation. Künftig soll generell die Unfallversicherung für die Erstattung von Schäden zuständig sein. Das hilft auch privatversicherten Organspendern, die heute teils klagen müssen, um ihr Recht auf Kostenerstattung zu bekommen.
Beatrix Brodkorb
Pressesprecherin und Leiterin der Pressestelle
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Datum: 21.03.2012 - 15:00 Uhr
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