EU darf Kampf gegen Schwarzarbeit nicht verhindern
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EU darf Kampf gegen Schwarzarbeit nicht verhindern
Die EU-Kommission hat am Mittwoch Pläne zur Änderung der Entsenderichtlinie vorgestellt. Damit würden die Kontrollmöglichkeiten deutscher Behörden gegenüber ausländischen Arbeitnehmern eingeschränkt. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling,und der zuständige Berichterstatter, Johann Wadephul:
"Die EU darf den Kampf gegen Schwarzarbeit nicht zum sprichwörtlichen Kampf gegen Windmühlen verkommen lassen. Deshalb darf die EU die bestehenden Kontrollmöglichkeiten des Zolls zur Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung nicht weiter einschränken. CDU/CSU fordern die Bundesregierung und die anderen nationalen Regierungen auf, entsprechende Pläne der EU-Kommission zu verhindern.
Die EU-Kommission zielt mit dem heute vorgelegten Entwurf einer Durchsetzungsrichtlinie auf eine verbesserte Anwendung der Europäischen Entsenderichtlinie. Grundsätzlich begrüßen wir das Vorhaben, soweit darin die vorhandenen Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bestätigt werden. Allerdings dürfen die Befugnisse des Zolls, die der Europäische Gerichtshof für gemeinschaftskonform erklärt hat, nicht eingeschränkt und beschränkt werden.
Die geplanten rechtlichen Veränderungen verhindern eine erfolgreiche Kontrollpraxis wie in Deutschland. Dies kommt einer förmlichen Einladung zur Schwarzarbeit gleich.
Die Pläne der EU-Kommission sind weltfremd. Sie widersprechen klar den Interessen aller Arbeitnehmer und hebeln einen fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt aus. Im Gegenteil: Mit ihren Plänen fördert die EU-Kommission die Schattenwirtschaft und leistet ruinösen Wettbewerbsverzerrungen Vorschub. Letztendlich bedeutet eine Einschränkung der bisherigen Kontrollmöglichkeiten eine erhebliche Schwächung der sozialen Sicherungssysteme wie der Renten- und Krankenversicherung."
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Datum: 21.03.2012 - 17:30 Uhr
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