Bewirtungskosten – speisen und einen Teile der Kosten absetzen
ID: 602040
Geschäftsbeziehungen müssen regelmäßig aufgebaut und gepflegt werden. Dies erfordert, dass man Geschäftstermine vereinbart und seine Geschäftspartner entsprechend bewirtet. Als Unternehmer kann man die dadurch entstehenden Kosten als Betriebskosten geltend machen. Damit die Kosten der Bewirtung vom Finanzamt anerkannt werden, muss sie gewisse formale Voraussetzungen erfüllen. Über die formalen Anforderungen informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.
Zu den Bewirtungskosten zählen alle Kosten, die bei einem geschäftlichen Termin durch eine Bewirtung anfallen. Das können beispielsweise Besprechungen mit Bestandskunden sein oder aber auch Termine zur Neukundengewinnung. 70 Prozent der Bewirtungskosten sind steuerrechtlich als Betriebsausgaben absetzbar. Die Bewirtungskosten sind nur dann abzugsfähig, wenn die Bewirtung aus rein betrieblichem Anlass stattfindet und dem Finanzamt ein entsprechender Bewirtungskostennachweis sowie eine Bewirtungskostenrechnung vorliegen.
Folgende Angaben muss ein Bewirtungskostennachweis enthalten
- Namen aller Teilnehmer am Geschäftstermin
- Name der bewirtenden Person (inklusive Gastgeber)
- Anlass der Bewirtung (beispielsweise Geschäftsbesprechung, Verhandlungen usw.)
- Höhe der Aufwendungen
- Ort, Datum sowie Unterschrift des Bewirtenden
Anforderung an die Rechnung
- Art und Umfang der Bewirtungsleistungen müssen einzeln und exakt aufgeführt werden. Pauschale Angaben sind unzureichend.
- Rechnungsbetrag (Preis je Gericht und Getränk) sowie Höhe des Trinkgeldes
- die Rechnung muss maschinell erstellt und registriert sein
Für ausführliche Informationen zum Thema Bewirtungskosten steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
O 4 , 5
68161 Mannheim
Tel. 0621 10069
Fax. 0621 13358
E-Mail: koernigjd(at)t-online.de
Homepage: www.stb-koernig.de
Datum: 23.03.2012 - 09:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 602040
Anzahl Zeichen: 1972
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:
Mannheim
Telefon: 0621-10069
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 484 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bewirtungskosten – speisen und einen Teile der Kosten absetzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Wechsel in die PKV ist 2017 ab einem Jahreseinkommen von über 57.600 Euro möglich. Bei der privaten Krankenversicherung locken niedrigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Die Beitragskosten richten sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Gesundheitsstatus. Wichtig ist
Deutschland: Vorreiter für schadstoffarme Fahrzeuge? ...
Die Vorzeichen hat die Bundesregierung richtig eingestellt: Jeder möchte ein Auto, das weniger Emissionen freisetzt und die Umwelt nicht belastet. Sämtliche Komponenten im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut bedürfen der Zustimmung. Das Votum der Länder ist noch nicht vollzogen. Autofa
Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante ...
Interessant für sämtliche Arbeitnehmer ist die Information, dass die Kosten bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zum oder vom Arbeitgeber nach Hause als Werbungskosten abgesetzt werden können. Als Kosten zählt der durch den Unfall entstandene Aufwand, soweit er nicht durch den Arbeitgeber, den U
Weitere Mitteilungen von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Gewusst wie: Handwerkerleistungen steuerlich absetzen ...
Mannheim, 21. März 2012. Der Staat fördert von einem Unternehmen ausgeführte Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. Machen Steuerzahler diese Ausgaben bei ihrer Steuererklärung geltend, gibt es bis zu 20 Prozent oder maximal bis zu 1.200 Euro vom Staat
Geminderte Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen ...
Elektronischer Datenversand Unter einer elektronischen Rechnung wird jede Datenübermittlung zusammengefasst, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Rechnungen können per E-Mail, als Text- oder PDF-Anhang, als Web-Download oder im Wege des Datenträgeraustausch
30 Jahre visionäre Steuerberatung – 30 Jahre das Ruhrgebiet erfolgreich in die Zukunft begleitet ...
Den berühmten Sprung ins kalte Wasser bereuten beide nie, denn Sie waren die letzten 30 Jahren mit vielen Dingen beschäftigt: Visionen für die eigene Kanzlei und das gesellschaftliche Umfeld voranzutreiben und Ideen für die „Steuerwelt“ zu entwickeln. Die Schlagworte Entbürokratisierung, St
Zahnärzte müssen bei bestimmten Leistungen Umsatzsteuer abführen ...
Folgenden Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig Von der Umsatzsteuerbefreiung des 4 Nr. 14 UStG explizit ausgenommen ist die Lieferung beziehungsweise die Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten, wenn diese im Eigenlabor der Zahnarztpraxis hergestellt wurden. Hi




