Pflegeagenturplus: Schwarzarbeit nicht notwendig, polnische Pflegekräfte dürfen legal arbeiten

Pflegeagenturplus: Schwarzarbeit nicht notwendig, polnische Pflegekräfte dürfen legal arbeiten

ID: 604171

Bonn, 27. März 2012. Über viele Jahre haben sich deutsche Familien oft unwissentlich oder aus Not in Gefahr begeben, indem sie polnische Pflegekräfte bei sich zuhause beschäftigten.



(firmenpresse) - Die rechtliche Situation hat sich inzwischen geändert: Auch für Polen gilt nun die generelle Arbeitnehmerfreizügigkeit ? Schwarzarbeit ist damit ein Thema von gestern. Darauf weist die Pflegeagenturplus Bonn- Vorgebirge ( http://www.pflegeagenturplus-bonn-vorgebirge.de ) hin, die sich auf die wohnortnahe Vermittlung von Dienstleistungen für die häusliche Pflege spezialisiert hat.

?Die rechtliche Gleichstellung von Polen als Arbeitnehmer in der EU ist bereits zum 1. Mai letzten Jahres in Kraft getreten?, erläutert Dieter Fleck, Inhaber der Pflegeagenturplus Bonn Vorgebirge. ?Deutsche Familien dürfen daher polnische Haushaltshilfen als Arbeitnehmer einstellen, mit allen Rechten und vor allem Pflichten, die sich aus solch einem Vertragsverhältnis ergeben. So muss die Arbeitskraft etwa über die Sozialversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung versichert werden ? die deutsche Familie selbst muss sich eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit besorgen.?

Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, handelt es sich weiterhin um Schwarzarbeit, bei der empfindliche Strafen bei Entdeckung drohen. Darüber hinaus seien zahlreiche weitere Auflagen zu beachten wie etwa die Zahlung des im Pflegebereich geltenden gesetzlichen Mindestlohns, der zurzeit bei 8,50 Euro in Westdeutschland und 7,50 Euro in Ostdeutschland liegt. Bei der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages sollten sich die künftigen Arbeitgeber rechtlich beraten lassen.

Dienstleistungsvertrag als unkomplizierte Alternative

Doch geht es auch wesentlich einfacher und mit weniger rechtlichen Fallstricken: Es ist nämlich nach wir vor möglich, einen Dienstleistungsvertrag mit einem Unternehmen in Polen abzuschließen, das einen bei sich beschäftigten Mitarbeiter zur Dienstleistungserbringung nach Deutschland entsendet. ?Der Vorteil ist, dass all das bürokratische Procedere und die rechtlichen Haftungsrisiken entfallen, die ein Arbeitsvertrag mit sich bringen würde. Der Dienstleistungsvertrag funktioniert dabei wie die Auftragserteilung an ein Handwerksunternehmen ? und das kennt jeder.?



Auf die Vermittlung genau solcher Dienstleistungspartner in Polen hat sich die Pflegeagenturplus Bonn- Vorgebirge spezialisiert. Das Besondere ist zudem, dass die Pflegeagenturplus wohnortnah agiert. Interessenten und Kunden werden vor Ort beraten und betreut. ?Unsere Kunden schätzen es sehr, einen persönlichen Ansprechpartner zu haben, der auf Wunsch auch ins Haus kommt?, sagt Fleck, ?und das bieten wir gern.?

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Datum: 27.03.2012 - 10:45 Uhr
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