Auer Witte Thiel begrüßt BGH Urteil „Energiesparen hat auch bei Mietrecht Priorität"
Auer Witte Thiel „Den Gesamtzusammenhang bei Modernisierung von Immobilien beachten“
München, im Oktober 2008: Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (VIII ZR 275/07) zum Thema Modernisierung von Mietobjekten stärkt die Rechte der Vermieter. So müssen Modernisierungen vom Mieter geduldet werden, wenn mit den Umbauten Energie gespart werden kann. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Modernisierung der Heizanlage, für welche eine Mieterin nicht die Kosten übernehmen wollte, da sie keine persönlichen Energieeinsparungen damit verbunden sah. Der BGH entschied aber aufgrund der allgemeinen Einsparungsmöglichkeit zugunsten der Vermieterin.
Die Kanzlei Auer Witte Thiel sieht durchaus die Auswirkungen dieser Entscheidung für die einzelnen Mieter, da solche Modernisierungsmaßnahmen sich auf die Miethöhe auswirken können. Trotzdem plädiert die Kanzlei Auer Witte Thiel dafür, nicht den Gesamtzusammenhang aus den Augen zu verlieren. Schließlich investiere, nach Meinung der Kanzlei Auer Witte Thiel, der Vermieter in die zukünftige Wohnqualität, was auch dem Mieter zu Gute kommt.
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Auer Witte Thiel ist eine wirtschafts- und presserechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei Auer Witte Thiel vertritt seit Jahrzehnten im Bereich Miet-, Immobilien- und Bauchrecht eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und WEGs. Der Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist in München.
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Datum: 03.10.2008 - 14:33 Uhr
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Freigabedatum: 3.10.2008
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