Kartellrechtsnovelle: Für Verbraucher nur Placebos
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Kartellrechtsnovelle: Für Verbraucher nur Placebos
Zum heutigen Beschluss der Kartellrechtsnovelle durch das Bundeskabinett erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß:
Die Kartellrechtsnovelle enthält aus Verbrauchersicht nur Placebos:
Zwar will die Bundesregierung den Verbraucherverbänden endlich ein Klagerecht geben. Damit greift sie den rot-grünen Kabinettbeschluss von 2005 wieder auf. Vor der notwendigen Reform des Gewinnabschöpfungsanspruchs schreckt Schwarz-Gelb jedoch zurück. Der Vergleich mit den schon bestehenden Klagerechten der Unternehmen zeigt, dass das Verbandsklagerecht ohne die Reform der Gewinnabschöpfung nicht funktioniert.
Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis ist ebenfalls wirkungslos.
Die Handelsunternehmen haben vielfältige Möglichkeiten, die Vorschrift zu unterlaufen. Spätestens seit der "Rossmann-Entscheidung" ist das allen Beteiligten klar. Weil Schwarz-Gelb die Bestimmung trotzdem nicht grundsätzlich überarbeiten will, bleibt die Verlängerung des Verbots ein Placebo.
Und eine Ombudsstelle gegen unfaire Praktiken im Handel fehlt im Regierungsentwurf ganz. Damit hat die Regierung eine Chance vertan, obwohl sich in der diesbezüglichen Anhörung des Verbaucherausschusses alle Sachverständigen für diese Stelle ausgesprochen haben.
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Datum: 28.03.2012 - 12:30 Uhr
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