Senioren wollen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben
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Umsorge berichtet: Altersteilzeit für die Pflege; Pflegemesse in Hannover
Umsorge - Wir machen Pflege bezahlbar(firmenpresse) - Das Verlangen, möglichst lange selbständig zu wohnen, werde auch von der Sozialpolitik berücksichtigt. Im Pflegebereich gilt grundsätzlich folgende Faustregel. Ambulant vor stationär. Hilfsbedürftigen Senioren sollte die Möglichkeit gegeben werden, möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Das sei darüber hinaus auch deutlich günstiger als der Aufenthalt in einem Pflegeheim. Gemeinhin ist folgender Trend zu beobachten: kein Altersheim kann dem Wohlbefinden im Alter so gut entgegenkommen, wie die vertraute Umgebung.
Diese Entwicklung hat auch Monika Walczak erkannt, Geschäftsleiterin bei dem Vermittlungsportal „Umsorge“. „Die Nachfrage, in der eigenen Wohnung seinen Lebensabend zu genießen und dabei noch notwendige hilfreiche Tätigkeiten zu empfangen, ist deutlich gestiegen. Bei „Umsorge“ bemerken wir immer mehr eine signifikante Abkehr von Altersheimen. Für ältere Menschen wirkt sich die vertraute Umgebung sehr positiv auf das Wohlbefinden aus.
Von den 2,4 Millionen Menschen, die in Deutschland auf Pflege angewiesen sind, werden 1,6 Millionen durch Angehörige versorgt. Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen wird Schätzungen nach bis zum Jahr 2030 auf 3,4 Millionen Menschen steigen.
Ab 1. Januar können Arbeitnehmer in Deutschland für zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren, um sich der Pflege von Angehörigen zu widmen. Um die Gehaltseinbußen zu kompensieren, soll der Arbeitnehmer 50% des Bruttolohns, auf den er verzichtet, als Gehaltsvorschuss weiter beziehen. Größte Hürde ist der Arbeitgeber: Er muss der Teilzeitarbeit zustimmen.
Den Gehaltszuschuss in der Pflegephase können die Unternehmen durch ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben finanzieren. Den nach der Pflegephase einbehaltenen Lohn zahlt der Arbeitgeber dann an das Bundesamt zurück. Die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung laufen während der Familienpflegezeit weiter. Die Pflegezeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.
Das Gesetz sieht allerdings keinen Rechtsanspruch vor. Dagegen haben sich viele Arbeitgeber gewehrt. So bleibt der Arbeitnehmer auf den guten Willen seines Chefs angewiesen. Ähnlich wie bei der Altersteilzeit muss er mit ihm eine eigene Vereinbarung aushandeln. Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber der Teilzeitarbeit nicht zustimmt, erhält man keinen Anspruch auf die Familienpflegezeit.
Um vor allem kleine und mittelständische Betriebe von diesem Konzept zu überzeugen, hat der Gesetzgeber das Risiko für den Unternehmer mit dem zinslosen Darlehen vom Bundesamt minimiert. Zugleich muss der Arbeitnehmer vor Antritt der Pflegezeit eine eigene Versicherung abschließen, um den Arbeitgeber vor einem Verlust der Vorauszahlung, etwa durch Arbeitsunfähigkeit, zu bewahren.
Wie auch im letzten Jahr findet die Pflegemesse in Hannover statt. Vom 27.03.2012 – 29.03.2012 öffnet sie ihre Pforten.
Laut Veranstalter kamen 2010 31.000 Besucher, 35,7 Prozent davon in leitender Position. Die Messe „ALTENPFLEGE 2012" umfasst das gesamte Spektrum klassischer Pflegethemen – von Therapie, Ernährung, Textil und Bekleidung über Küche und Hauswirtschaft, Außenanlagen, Gebäudetechnik, Facility- Management und Dienstleistungen bis hin zu Informations- und Kommunikationstechnik, Verwaltung, Medien, Fachliteratur, Fort- und Weiterbildung. Tagestickets gibt es für 15 Euro, eine Dauerkarte kostet 24 Euro.
In der nächsten Pressemitteilung wird UMSORGE vom Wunsch vieler Senioren in WG’s zu wohnen, eingehen. Gegenüber dem Betreuten Wohnen im eigenen Haushalt bieten Senioren WG’s vielfältige Vorteile. Soziale Kontakte lassen sich bequem innerhalb der Wohngemeinschaft schließen und pflegen. Doch dazu demnächst mehr.
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Umsorge ist ein Projekt der
Schwarze Rose GmbH
Kanalstraße 28
22085 Hamburg
Datum: 29.03.2012 - 12:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 29.03.2012
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