Alkoholtester in Frankreich / Ab Juli muss das Röhrchen mit / ADAC: Schnelltester können Kontrollen nicht ersetzen
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Touristen, nach Informationen des ADAC in Frankreich einen
Alkohol-Schnelltester im Auto mit sich führen. Wer keinen unbenutzten
Tester bei einer Kontrolle vorweisen kann, muss ab November
mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen. Die französische Regierung
versucht mit dieser und anderen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf
den Straßen zu erhöhen. Denn bei 31 Prozent aller tödlichen
Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache. In Deutschland
liegt diese Zahl bei 9,4 Prozent. Autofahrer sollen, bevor sie sich
hinters Steuer setzen und nicht wissen, ob sie noch fahrtüchtig sind,
anhand der Röhrchen ihren Promillewert ermitteln.
Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie
genau sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle
von einem französischen und drei deutschen Herstellern getestet. Zum
Vergleich wurde außerdem noch mit verschiedenen Messgeräten der
Polizei nachgemessen. Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und
per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in
den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an. Auch wenn die
Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. "Damit
bestätigen die Röhrchen dem Nutzer nur, dass überhaupt Alkohol
getrunken wurde. Aber das sollte jeder doch selbst wissen", sagt
Ulrich May, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC.
Die Polizei können die Schnelltester somit nicht ersetzen. Um
Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf Europas
Straßen weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des ADAC
Versuchs sollten sich Frankreich-Urlauber ab Juli mit den
Test-Röhrchen ausrüsten. Diese sind in Apotheken oder im Internet
erhältlich und kosten zwischen 1,50 und 5 Euro.
In Frankreich gilt wie in Deutschland und in den meisten
europäischen Ländern die Promillegrenze 0,5. Europaweit liegen die
Grenzwerte zwischen 0,0 (Ungarn) und 0,8 (Großbritannien). Wer sich
betrunken hinters Steuer setzt, muss überall mit hohen Strafen
rechnen: ab 340 Euro in den Niederlanden, mindestens ein
Monatsverdienst in Dänemark und 500 Euro in Italien sowie in
Deutschland. Hierzulande kommen noch ein einmonatiges Fahrverbot und
vier Punkte dazu. Und schon 0,3 Promille können Konsequenzen haben:
Wer sich auffällig verhält und beispielsweise Schlangenlinien fährt,
begeht eine Straftat und ist für mindestens sechs Monate den
Führerschein los.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichektisarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de
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Datum: 30.03.2012 - 10:18 Uhr
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