Handwerkskammer prüft Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

Handwerkskammer prüft Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

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(PresseBox) - Am 1. April 2012 tritt das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (BQFG) in Kraft. Wer aus dem Ausland einen Berufsabschluss mitbringt, hat nun einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass dieser Abschluss in Deutschland bewertet und auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf überprüft wird.
Rund 2,9 Millionen in Deutschland lebende Personen mit Migrationshintergrund haben ihren Bildungsabschluss im Ausland erworben. Das neue Gesetz soll helfen, diese Potentiale auf dem Arbeitsmarkt besser zu nutzen. Die nach dem neuen Gesetz ausgestellten Bescheinigungen mit der Darstellung von vorhandenen und fehlenden Berufsqualifikationen sollen die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.
Ab dem 1. April können sich Interessenten mit einem handwerklichen Berufsabschluss an die Handwerkskammer Karlsruhe wenden, um eine Gleichwertigkeitsfeststellung zu beantragen. Die Handwerkskammer ist für die Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen zuständig und begleitet Ratsuchende während des gesamten Verfahrens. Das Beratungsteam der Handwerkskammer hilft, den passenden inländischen Referenzberuf zu finden und informiert über das Anerkennungsverfahren hinaus über mögliche Alternativen der Qualifizierung. Die persönliche Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung und findet in deutscher Sprache statt. Gerne können Interessenten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Das Verfahren ist gebührenpflichtig, wobei die Höhe der Kosten sich nach dem Bearbeitungsaufwand im Einzelfall richtet. Die Gebühr beträgt zwischen 100 und 600 Euro, hinzu kommen Auslagen, wenn zum Beispiel aufgrund fehlender Qualifikationsnachweise eine Kompetenzfeststellung notwendig ist.
Ansprechpartner ist Manfred Klein vom Servicebereich Berufsbildung der Handwerkskammer Karlsruhe, Telefon 0721/1600-148, klein@hwk-karlsruhe.de Weiterführende Informationen zum Verfahren gibt es auch im Internet unter www.hwk-karlsruhe.de .



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Datum: 30.03.2012 - 10:19 Uhr
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