Bundesrat fordert Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln
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des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus. Das wurde
heute im Bundesrat bei den Beratungen zum Zweiten Gesetz zur Änderung
arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Im
Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist ein Pick-up-Verbot
vereinbart. Da die Verhandlung darüber ins Stocken geraten ist, sehen
einige Länder im Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige
Arzneimittel die einzige Möglichkeit, die Auswüchse des
Versandhandels zu reduzieren. Damit dürfte sich der Handlungsdruck
auf die Regierungsparteien weiter erhöhen. Deren Initiative, die
Anwendung des deutschen Preisrechts auch ausländischen
Versandanbietern aufzuerlegen, scheint dem Bundesrat offenbar nicht
ausreichend. "Das ist ein richtiger Schritt in Richtung
Patientensicherheit und wir begrüßen diese Entscheidung des
Bundesrats," sagt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat der vorgelegten
Novelle zur Apothekenbetriebsordnung mit Änderungen zugestimmt. Dabei
hat sich die Länderkammer gegen die geplante Privilegierung der
Filialapotheken beim Nacht- und Notdienst ausgesprochen. Die ABDA
begrüßt diese Stärkung der Individualapotheke, die weiterhin das
gesamte Leistungsspektrum vollständig abdecken soll und muss.
Hervorzuheben ist auch die Stärkung der Qualitätsstandards - einmal
bei der Herstellung von Rezeptur-Arzneimitteln, aber auch durch ein
verbindliches Qualitätsmanagement-System.
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Datum: 30.03.2012 - 14:43 Uhr
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