Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom sinkt um 10%
Der für die Vergütung des eingespeisten KWK-Stroms aus BHKW-Anlagen bis 2 MW maßgebliche ?Übliche Preis?, der auch als KWK-Index bezeichnet wird, sinkt für Stromeinspeisungen im zweiten Quartal um rund 10% auf 4,51 Cent/kWh.

(PresseBox) - Im Gegensatz zu Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden, erhalten KWK-Anlagen, die mit Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl betrieben werden, keine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Stattdessen erhalten fossil befeuerte BHKW-Anlagen einen zeitlich befristeten KWK-Zuschlag, der auf den marktgetriebenen Stromerlös aufaddiert wird. Daher können BHKW-Anlagen, die einen hohen Anteil des bereitgestellten Stroms im eigenen Versorgungsobjekt nutzen, meist deutlich wirtschaftlicher betrieben werden als BHKW-Anlagen, die viel Strom ins öffentliche Netz einspeisen.
Für BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2.000 kW erfolgt die Strompreisvergütung auf Basis des Durchschnittspreises für Grundlaststrom (Baseload) an der Leipziger Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal. Demnach erhalten BHKW-Anlagen im Zeitraum vom 01. April 2012 bis zum 30. Juni 2012 für den eingespeisten Strom den üblichen Preis aus dem ersten Quartal 2012 (01.01. ? 31.03.). Dieser auch als KWK-Index ermittelte Wert beträgt aktuell 4,51 Cent/kWh (http://www.bhkw-infozentrum.de/statement/ueblicher_preis_bhkw.html).
Seit mehr als 1,5 Jahren stieg der Grundlaststrompreis nur unwesentlich. Im aktuellen Quartal fiel sogar der KWK-Index gegenüber dem vorherigen Quartal um rund 10%. Gleichzeitig steigen aber derzeit die Brennstoffpreise (Erdgas, Heizöl, Flüssiggas) erheblich an. Auch der Strombezugs-Preis erhöht sich aufgrund gestiegener Umlagen und Netzentgelte kontinuierlich.
Problematisch ist diese Entwicklung vor allem für BHKW-Anlagen in der Wohnungswirtschaft, die aufgrund einer fehlenden internen Nutzungsmöglichkeit einen großen Teil der produzierten KWK-Strommenge in das öffentliche Stromnetz einspeisen müssen und hierfür lediglich den oben aufgeführten üblicher Preis zzgl. Entgelte für dezentrale Einspeisung erhalten. Zusammen resultiert aus diesen beiden Preiskomponenten eine Vergütung in Höhe von 4,6 Cent/kWh bis 5,6 Cent/kWh. Auch kommunale BHKW-Anlagen, die in Schulzentren oder in Fernwärme-Heizkraftwerken eingesetzt werden, weisen hohe Stromeinspeisemengen und damit teilweise auch wirtschaftliche Probleme auf.
Die hohen Potentiale im Bereich der kommunalen Gebäude und der Wohnungswirtschaft können daher nach Meinung von Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum nur erschlossen werden, wenn über einen befristeten Zeitraum (10 Jahre) eine moderate Zusatzvergütung für den eingespeisten Strom gewährt wird (http://www.bhkw-infozentrum.de/kwk-gesetz_2012/kwk-gesetz_2012_einspeiseverguetung_bhkw-infozentrum.html).
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
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Ab Ende Mai werden die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen in einer Workshop-Reihe vorgestellt (www.bhkw-konferenz.de).
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Datum: 02.04.2012 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Rastatt
Kategorie:
Energie & Umwelt
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