Fahren mit Baumarkt-Anhängern / Wenn das Gespann zum Geschoss wird / Schlingerkurs und extrem lang

Fahren mit Baumarkt-Anhängern / Wenn das Gespann zum Geschoss wird / Schlingerkurs und extrem langer Bremsweg durch Überladung

ID: 610087
(ots) - Der Transport mit einem kleinen Baumarkt-Anhänger
erscheint harmlos, kann aber für ungeübte Autofahrer sehr gefährlich
werden. Wie ein ADAC Test zeigt, können bereits geringfügige
Überladungen ein Gespann komplett ins Schleudern bringen - und
ESP-Systeme überfordert sein. Wer Anhänger nutzt, sollte beachten,
dass sich das Fahrverhalten ändern kann, vor allem bei Überladung.
Sie kommen dann leichter ins Schleudern. Der Bremsweg ist wesentlich
länger.

Gerade wenn die Lasten schlecht verteilt sind, gerät das Fahrzeug
leicht aus der Spur. Beim ADAC Test mit einer relativ leichten
Überladung von 30 Kilogramm schwenkte der Anhänger so stark aus, dass
er mit dem Heck des Autos kollidierte. Das Stabilitätsprogramm ESP
konnte die Situation nicht mehr kontrollieren - und dies bereits bei
einer Fahrgeschwindigkeit von 80 km/h. Der Bremsweg verlängerte sich
allein durch die Überladung um zwei Meter.

Laut ADAC spielt auch die Stützlast des Hängers eine wesentliche
Rolle. Die lässt sich beispielsweise mit einer Personenwaage
überprüfen, da die maximale Stützlast meist bei höchstens 100 kg
liegt. Vor allem wenn der Anhänger im hinteren Bereich zu schwer
beladen ist und die Hinterachse des Zugfahrzeugs entlastet wird,
verändert sich die Fahrzeugbalance und damit das Fahrverhalten des
ganzen Gespanns. Auch das ESP wirkt dann nicht mehr so effektiv.

Selbst bei einem korrekt beladenen Annhänger verändert sich das
Fahrverhalten. Muss der Fahrer plötzlich ausweichen, kann der
Anhänger aus der Spur geraten und nach außen driften. Umsichtiges
Fahren ist dringend notwendig.

Autofahrer sollten darauf achten, dass zum einen die Ladung
zuverlässig gesichert ist, zum anderen aber auch das Gesamtgewicht
und die Gewichtsverteilung den Vorgaben entsprechen. Wie viel
Beladung zulässig ist, steht in der Bedienungsanleitung, den


Fahrzeugpapieren und auf den Typenschildern, die am Anhänger sichtbar
angebracht sind.

Auch teuer kann es werden: Wer die zulässige Beladung im Anhänger
um mehr als 30 Prozent überschreitet, muss mit einem Bußgeld von
mindestens 235 Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen. Bei
Anhängern unter zwei Tonnen zulässiges Gesamtgewicht wird eine
Überladung bis fünf Prozent toleriert; bei schweren Anhängern kostet
das bereits 30 Euro Bußgeld.

-------------
Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.presse.adac.de Fotos und
un-ter www.adac.de/tv einen Film an.



Pressekontakt:
Dr. Bettina Hierath
Mail: bettina.hierath@adac.de
Tel.: 089/ 7676-2466

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Datum: 03.04.2012 - 12:50 Uhr
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