Zum Schutz des Kindeswohls: Mehr Rechte für Väter nichtehelicher Kinder
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Väter nichtehelicher Kinder hatten früher kaum Rechte. Wenn die Mutter nicht wollte, dass der getrenntlebende Vater über die wesentlichen Kindeswohlbelange mitentscheidet, konnten die Väter nichts dagegen tun.
Dann haben auch diese Väter ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Kindertagesstätte und der Schule. Ebenso müssen weitreichende medizinische Behandlungen und Eingriffe und viele andere Entscheidungen mehr mit ihnen abgesprochen werden.
Eltern, die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, sind in Bezug auf ihre Kinder verpflichtet, bei gemeinsam zu entscheidenden Themen einen Konsens zu erzielen. Erst wenn das gegebenenfalls auch unter Vermittlung geeigneter Fachberatungsstellen nicht möglich ist, können sie bei einer Frage, die das wesentliche Kindeswohl betrifft, eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Das Gericht überträgt dann einem der Sorgeberechtigten die Entscheidungsbefugnis für einen Teilbereich zu der entsprechenden Fragestellung.
Das BGB bestimmt, dass Eltern alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Wird diese Pflicht dauerhaft oder wiederholt verletzt, kann das Familiengericht Umgangspflegschaft anordnen. Das bedeutet, dass eine dritte Person dafür Sorge trägt, dass der Umgang zustande kommt.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts¬kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder unter der Adresse www.rak-sh.de.
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Datum: 03.04.2012 - 15:24 Uhr
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Freigabedatum: 03.04.2012
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