Tierschutz am Schlachtband : Umgang mit kranken und verletzten Tieren verbesserungsbedürftig
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Tierschutz am Schlachtband : Umgang mit kranken und verletzten Tieren verbesserungsbedürftig
(aid) - "Wir brauchen Täter", brachte es Dr. Heinz W. Leßmann vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit in Cloppenburg auf den Punkt: Damit Verstöße gegen die geltende Tierschutzgesetzgebung geahndet werden können, fehlt es den Behördenvertretern oft an konkreten und gut dokumentierten Beweisen. Den Tierschutz auch im Fall von Krankheit oder Verletzung von Tieren im Schlachthof zu verbessern, war eines der Leitthemen beim 8. Niedersächsischen Tierschutzsymposium, das Mitte März 2012 in Oldenburg stattfand.
Verluste in der Nutztierhaltung gelten als unvermeidbar, doch schwankt ihre Anzahl von Betrieb zu Betrieb enorm. Dass am Schlachthof Tiere angeliefert werden, die nicht mehr hätten transportiert werden dürfen und die deutliche Zeichen von schlechter Haltung aufweisen, gehört ebenfalls zur Normalität. Hier sieht Professor Dr. Thomas Blaha, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, einen Ansatzpunkt: "Es ist wichtig, dass wir die Befunde auf den Herkunftsbestand oder den Transporteur beziehen." Mit Hilfe am Schlachthof ermittelter bestandsbezogener Daten über Verletzungen und Krankheitsanzeichen an den lebenden Tieren und den Schlachtkörpern ließen sich die defizitären Haltungen leichter ausmachen und die begrenzten behördlichen Ressourcen gezielter einsetzen.
Zunächst bedeutet die ab dem 1. Januar 2013 geltende EU-Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung einige Neuerungen für die Schlachthöfe. Dann werden zum Beispiel in allen Arbeitsbereichen Sachkundenachweise der Mitarbeiter und schriftlich festgelegte Standards für Arbeitsabläufe verlangt. "Es ist zu erwarten, dass die Verordnung eine Verbesserung bringt für den Tierschutz, allein schon, weil die Pflicht Handlungsanweisungen zu erstellen, gegen die Betriebsblindheit wirkt", meinte Dr. Bettina Maurer vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Nachteile gibt es aber auch: Die EU-Mitgliedsländer dürfen bestehende strengere Regelungen in ihrer Gesetzgebung beibehalten. Höhere Ansprüche an den Tierschutz als es die Verordnung vorsieht, dürfen sie allerdings nicht mehr einführen.
Regina Bartel, www.aid.de
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Datum: 04.04.2012 - 13:00 Uhr
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