Pressemitteilung der IRIS Consulting Group: "Warum ist J. Tymoschenko weiterhin in Haft?"
ID: 613143
Aufgrund der im Jahr 2009 von Julija Tymoschenko unterzeichneten
Verträge muss die Ukraine bis 2019 zwischen drei und fünf Milliarden
US-Dollar zu viel für Gas bezahlen.
Am 10. April hielten Regierungsvertreter der Ukraine in den
Räumlichkeiten des NGI des Europäischen Parlaments in Brüssel eine
Pressekonferenz ab. Zur Konferenz waren europäische Journalisten,
Experten und Gemeindevorsitzende geladen. Das Thema der
Pressekonferenz war: "Warum ist J. Tymoschenko weiterhin in Haft?"
Den Ukrainischen Parlamentsabgeordneten wurden die Ergebnisse
bereits am 20. März 2012 mitgeteilt. Nach Überprüfung des Berichts
stimmten 226 von 450 Volksabgeordneten den Argumenten der Kommission
zu. Die Ergebnisse sind ein Resultat der Überprüfungen durch den
provisorischen Untersuchungsausschuss des Parlaments.
Der provisorische Untersuchungsausschuss war von März 2011 bis
zum 20. März 2012 unter Einhaltung folgender Grundsätze tätig:
a) Die Schlussfolgerungen der Kommission kamen ausschliesslich
auf Grundlage von Dokumenten zustande, die von offiziellen Ämtern
eingereicht wurden.
b) Die Arbeit der Kommission erfolgte in Zusammenarbeit mit
Vertretern staatlicher Institutionen sowie der Opposition auf Basis
eines offenen Austauschs.
Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Premierministerin
Tymoschenko sich im Rahmen der Verhandlungen und bei der
Unterzeichnung der Gasverträge folgender Vergehen schuldig gemacht
hat:
a) Verheimlichen von Fakten über den Interessenkonflikt und die
Abhängigkeit von Russland vor der Öffentlichkeit und den Behörden.
Gemeint sind die offenen Verpflichtungen von Tymeschenkos privaten
Unternehmen gegenüber dem russischen Verteidigungsministerium in Höhe
von 405 Millionen US-Dollar sowie der Strafprozess wegen des Vorwurfs
der Bestechung.
b) heimliche Verhandlungen mit dem russischen
Ministerpräsidenten, die zu einer Zustimmung zur Unterzeichnung
nachteiliger Verträge führten, welche gegen frühere internationale
Vereinbarungen verstiessen.
c) die persönliche Zustimmung zu den Richtlinien zur
Unterzeichnung der Verträge im vollen Wissen, dass die ukrainische
Regierung diese abgelehnt hatte, und obwohl ausschliesslich das
Ministerkabinett als Kollegialorgan zu einer derartigen Zustimmung
befugt ist.
d) Ausüben von Druck auf den Geschäftsführer des Unternehmens und
Androhung einer Entlassung bei Nichtunterzeichnung der Verträge.
Anhand einer vergleichenden Analyse des Strafgesetzbuchs der
Ukraine mit dem anderer europäischer Länder konnte nachgewiesen
werden, dass elf EU-Mitgliedstaaten über rechtliche Vorschriften
verfügen, die eine strafrechtliche Verfolgung derartiger Vergehen
vorsehen.
Pressekontakt:
Pressekontakt: Naomi Woznyanska, Tel.: +48224906910, E-Mail:
iris.consulting516@gmail.com, NCI.Euparliament@gmail.com
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Datum: 10.04.2012 - 11:02 Uhr
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