Zahnmediziner wehren sich, Spielball politischer Interessen der Kassen zu sein
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intransparente Zuzahlungen gesetzlich Versicherter beim Zahnarzt
stellt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) klar: Diese Aussage ist
falsch, denn wenn Patienten zahnmedizinische Leistungen außerhalb des
Regelleistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen wünschen,
werden diese nach einer festgelegten Gebührenordnung abgerechnet.
"Gesetzliche Kassen bezuschussen nur von ihnen festgelegte
Grundleistungen - dadurch gegebenenfalls nötig gewordene Zuzahlungen
können nicht den Medizinern angekreidet werden", so der Präsident der
Bundeszahnärztekammer Dr. Peter Engel. Wünscht der Patient
höherwertige Leistungen bei der Versorgung, z.B. eine
Kunststofffüllung statt Amalgam, wird über die Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ) abgerechnet, die vom Bundesgesundheitsministerium
kürzlich novelliert wurde.
Im zahnmedizinischen Bereich ist der Patient durch die
gesetzlichen Entscheidungen stark in die Kostenstruktur der
Behandlung eingebunden. Die finanzielle Beteiligung der Patienten
führt häufig zu Nachfragen, auch bei der Unabhängigen
Patientenberatung (UPD). Dass bei einem Anteil von etwa einem Drittel
Zahnmedizinern an den gesamten Medizinern etwa ein Drittel aller
Anfragen an die UPD sich auf die zahnmedizinische Behandlung bezieht,
steht im dementsprechenden Verhältnis. Daraus kann aber auf keine
generelle Unzufriedenheit der Patientinnen und Patienten mit ihrem
Zahnarzt geschlossen werden. Denn wie eine aktuelle Umfrage des
Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD) in Zusammenarbeit mit dem
Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) feststellte, sind rund 91
Prozent der Patienten mit ihrem Zahnarzt 'zufrieden' bzw. 'sehr
zufrieden'.
"Der Gesetzgeber dünnt die Leistungen immer mehr aus, der Patient
muss mehr zuzahlen. Für die galoppierenden Verwaltungskosten der
Kassen und die Schieflage in der Verteilungsstruktur können die
behandelnden (Zahn-)mediziner aber nicht der Sündenbock sein", so
Engel.
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Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse@bzaek.de
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Datum: 10.04.2012 - 12:24 Uhr
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