Kaupthing-Bank wird verstaatlicht
Anleger müssen Entschädigung bei isländischer Einlagensicherung beantragen
Das isländische Unternehmen lockte stets mit lukrativen Zinsen für Tagesgeldkonten, galt aber als Risikobank. Aufgrund des Status als Auslandsbank profitiert sie auch nicht von der Garantie der Bundeskanzlerin Merkel. „Die Kaupthing-Bank ist weder Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, noch sind Einlagen bei ihr über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert. Für das Entschädigungsverfahren ist vielmehr die isländische Einlagensicherung nach dortigem Recht zuständig. Betroffene müssen sich an die Isländische Zentralbank wenden, welche gesetzlich Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von € 20.887 absichert“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Heinz Steinhübel.
Der Stuttgarter Anwalt rät Kunden in einem solchen Falle zu Rechtsbeistand. Ist das Geldinstitut endgültig pleite, hat zwar jeder Anleger Anspruch auf Entschädigung, jedoch muss dieser Anspruch erst geltend gemacht werden. „Jetzt abzuwarten und nichts zu tun, ist nicht der richtige Weg“, lautet seine Warnung. „Die Anleger müssen aktiv handeln, um ein Anrecht auf ihr Vermögen zu haben und den Schaden einzudämmen. Ohne Antrag bei der Isländischen Einlagensicherung fließt auch kein Geld.“
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Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.
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Datum: 14.10.2008 - 12:55 Uhr
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