"Die Bundesärztekammer stiehlt sich aus der Verantwortung"
DGHS-Präsidentin auf Distanz zu gewerbsmäßiger Suizid-Vermittlung
Elke Baezner weiter: "Die DGHS fordert, dass es Ärzten in Deutschland ähnlich wie im Nachbarland Schweiz und den Niederlanden offiziell gestattet sein sollte, einem Patienten beim Suizid zu assistieren, falls der Fall genau geprüft worden ist und es der Arzt mit seinem Gewissen vereinbaren kann." In den genannten Nachbarländern werden diese Freitod-Fälle gemeldet und dokumentiert. "Nur klare Regelungen mit effizienten Kontrollmechanismen schaffen Rechtssicherheit, nur so lässt sich Missbrauch vermeiden", so Baezner. Dass die deutsche Rechtsprechung in der gewünschten Gewissensfreiheit für Ärzte eine Konsequenz aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ansieht, beweist nach Einschätzung von Elke Baezner ein vor Ostern bekannt gewordenes Verwaltungsgerichts-Urteils (VG 9 K 63.09 vom 30. März 2012). Das Gericht hatte einen Berliner Arzt freigesprochen, der einer Patientin im Jahr 2007 ein tödlich wirkendes Medikament zum Zweck des Freitodes überlassen hatte.
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Datum: 12.04.2012 - 17:11 Uhr
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