Keuchhusten Nur Impfung und konsequente Auffrischungen können schützen
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Die Diagnose Keuchhusten hören inzwischen hauptsächlich Erwachsene
Impfen heißt also auch Verantwortung übernehmen. Am besten nimmt man den nächsten Routinetermin beim Hausarzt zum Anlass, den Impfpass auf Lücken prüfen zu lassen. Für mehr Informationen: www.gesundes-kind.de oder www.kinderaerzte-im-netz.de.
Zum Schluß: Im Februar 2012 hat der Bundestag die Meldepflicht unter anderem für Keuchhusten beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat steht noch aus.
Heute sind mehr Erwachsene und Jugendliche von der früher typischen Kinderkrankheit betroffen. Weil bei ihnen die typischen Keuchhusten-Symptome fehlen, wird oft nur eine Bronchitis oder ein hartnäckiger Husten diagnostiziert. Betroffene stellen jedoch für nicht geimpfte Säuglinge und Kleinkinder ein nicht zu unterschät-zendes Risiko dar, denn bei Säuglingen kann eine Pertussis-Infektion zu lebensbedrohlichem Atemstillstand führen.
Übertragung durch Tröpfchen
Die Bakterien (Bordetella pertussis), die Keuchhusten verursachen, werden durch Tröpfchen übertragen. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können diese Tröpfchen bis zu einem Meter weit fliegen. 80 bis 100 Prozent derjenigen, die mit den Keimen in Kontakt kommen, werden infiziert.
Nicht-Impfen birgt Risiko
Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit kann bei bis zu 20 Tagen liegen. Es ist dann nur schwer nachzuvollziehen, wo bzw. bei wem sich ein Baby angesteckt hat. In den meisten Fällen sind es aber die engsten Kontaktpersonen: Eltern, ältere Geschwister, aber auch Großeltern, Paten-Tanten und Paten-Onkels, die es versäumt haben, ihren Impfschutz aufzufrischen.
Neugeborene sind schutzlos ausgeliefert
Gegen viele Krankheitserreger sind Neugeborene und Säuglinge gefeit, denn von der Mutter übernommene Antikörper schützen sie auch noch einige Wochen nach der Geburt. Bei Keuchhusten gibt es diesen so genannten Nestschutz nicht und die Schutzimpfung ist erst ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat möglich. Neugeborene sind daher bei einer Ansteckung besonders gefährdet, einen bedrohlichen Atemstillstand zu erleiden.
Impfung sicherer Schutz für Groß und Klein
Nur ein wirksamer Impfschutz kann vor dem belastenden, gefährlichen und langwierigen Keuchhusten schützen. Dabei kommt es darauf an, dass zum Schutz der ganz Kleinen, alle Familienmitglieder gegen eine Keuchhusteninfektion geimpft sind. Frauen mit Kinderwunsch sollten schon vor einer geplanten Schwangerschaft auf ausreichenden Impfschutz achten.
Kein lebenslanger Schutz Auffrischung wichtig
Die Grundimpfung der Babys gegen Keuchhusten erfolgt im Rahmen einer Sechsfach-Impfung ab dem vollendeten 2. Lebensmonat in vier Impfdurchgängen, die spätestens mit dem 14. Lebensmonat abgeschlossen sein sollte.
Da der Impfschutz jedoch nicht lebenslang anhält, ist die regelmäßige Auffrischung ebenso wichtig: Sie soll zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr sowie zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr erfolgen. Seit 2009 empfiehlt die STIKO die Ständige Impfkom-mission am Robert Koch-Institut , dass sich auch alle Erwachsenen gegen Keuchhusten impfen lassen sollen. Für alle Auffrischungs- bzw. Booster-Impfungen wird ein Dreifach-Impfstoff eingesetzt, der gleichzeitig auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt.
Die STIKO strebt mit ihren Empfehlungen die so genannte Herdenimmunität an, d.h. je höher die Impfquote und damit die Immunität in der gesamten Bevölkerung ist, desto geringer ist die Gefahr, dass Infektionskrankheiten sich über Ungeimpfte ausbreiten können. Die aktuellen Impfkalender für Kinder und Erwachsene und alle wichtigen Informationen über Keuchhusten & Co. kann man auch im Internet nachlesen unter www.gesundes-kind.de oder www.kinderaerzte-im-netz.de.
Eine weitere Unterstützung für die Gesundheit der Bevölkerung kommt auch von der Bundesregierung: Der Bundestag hat im Februar 2012 die Meldepflicht für Keuchhusten sowie für Röteln, Mumps und Windpocken beschlossen. Die Abstimmung im Bundesrat steht jedoch noch aus.
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Datum: 12.04.2012 - 17:15 Uhr
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