Schnellere Auskünfte von Krankenkassen
Neues Verfahren des IZS vereinfacht und beschleunigt die Einholung von Auskünften bei Krankenkassen für Zeitarbeitsunternehmen
IZS Institut für Zahlungssicherheit(firmenpresse) - München, 16.04.2012 - Das IZS Institut für Zahlungssicherheit hat Anfang April ein neues Verfahren eingeführt, um für Zeitarbeitsunternehmen die Einholung von Auskünften bei Krankenkassen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Davon profitieren sowohl Zeitarbeitsfirmen und deren Kunden als auch die Krankenkassen.
Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, benötigen aufgrund ihrer Subsidiärhaftung für Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e SGB IV) regelmäßig verlässliche Auskünfte, ob ihre Zeitarbeitsunternehmen Beitragsrückstände bei Krankenkassen haben. Denn geht ein Zeitarbeitsunternehmen pleite, haftet der Entleihbetrieb für eventuell noch nicht gezahlte SV-Beiträge.
Bislang haben Zeitarbeitsfirmen hierzu selbst Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei einigen Krankenkassen angefordert und diese an ihre Kunden und Interessenten weitergeleitet bzw. auf ihren Websites veröffentlicht, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Seit Februar 2012 kann diese laufende Abstimmung mit den Krankenkassen an das IZS Institut für Zahlungssicherheit ausgelagert werden. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis holt IZS jedoch nicht nur Auskünfte bei einigen ausgewählten Kassen ein, sondern bei allen, an die Beitragsnachweise abgegeben wurden. Die Überprüfung erfolgt monatlich, die Prüfergebnisse werden kostenlos abrufbar auf dem IZS-Webportal www.izs-institut.de bereitgestellt. Durch diese Vorgehensweise lässt sich das Subsidiärhaftungsrisiko eines Entleihers erheblich reduzieren, da ihm nun sowohl vollständige als auch laufend aktualisierte Informationen über das Zahlverhalten seiner Zeitarbeitsunternehmen vorliegen.
Anfang April hat IZS nun das sogenannte "vereinfachte Auskunftsverfahren" eingeführt, das es Krankenkassen ermöglicht, einfacher und schneller als bisher Auskunft zu erteilen, ob Beitragsrückstände bestehen. Eine Auskunft wird dabei nicht mehr in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, sondern erfolgt über ein einfach zu bearbeitendes Standard-Formular. "Unser neues Verfahren wird schon jetzt von der Mehrzahl der Krankenkassen umgesetzt", freut sich Christian Marchsreiter, Geschäftsführer des IZS.
Krankenkassen können Auskünfte für mehrere Zeitarbeitsfirmen jetzt zentral über einen Sachbearbeiter und in einem Arbeitsgang erstellen. Dadurch reduziert sich der interne Verwaltungsaufwand ganz erheblich. "Wir erhalten Auskünfte jetzt deutlich schneller und vollständiger als bisher", so Marchsreiter. "Sehr zur Freude unserer Zeitarbeitsunternehmen und deren Kunden."
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
zeitarbeit
zeitarbeitsunternehmen
krankenkassen
unbedenklichkeitsbescheinigungen
entleihbetrieb
sv
beitr-ge
beitragsr-ckst-nde
izs
izs
institut
zahlungssicherheit
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das IZS Institut für Zahlungssicherheit ist ein unabhängiges Service-Institut und überprüft regelmäßig, ob angeschlossene Zeitarbeitsunternehmen die gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich pünktlich und vollständig abgeführt haben. Die Auskünfte aller Krankenkassen werden auf dem IZS-Webportal www.unbedenklichkeitsbescheinigung.de veröffentlicht und monatlich aktualisiert. Das Portal ist frei zugänglich und kann kostenlos genutzt werden. Vom IZS-System profitieren alle Beteiligten, denn es schafft einerseits mehr Transparenz und Sicherheit, andererseits werden Aufwände und Haftungsrisiken reduziert.
Zeitarbeitsfirmen bieten ihren Kunden über das IZS-Portal optimalen, zeitgemäßen Kundenservice und fördern durch freiwillige Transparenz das Vertrauen in die Geschäftsbeziehung. Außerdem reduzieren sie den Aufwand für die Abstimmung mit den Krankenkassen sowie die Bearbeitung von Kundenanfragen auf nur noch einen Klick pro Monat in der Lohnbuchhaltungssoftware.
Kunden von Zeitarbeitsfirmen können sich über IZS jederzeit selbst online über die Zuverlässigkeit ihrer Geschäftspartnern hinsichtlich der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen informieren und dazu aktuelle wie auch historische Auskünfte aller Krankenkassen einsehen. Die angebotenen Informationen sind vertrauenswürdig, da diese von IZS als neutraler Clearingstelle verarbeitet und bereitgestellt werden. Unternehmen, die regelmäßig Updates zu ihren Zeitarbeitsfirmen benötigen, erhalten über den kostenlosen IZS-Infoservice jeden Monat automatisch aktualisierte Auskünfte aller Krankenkassen per E-Mail. So erfahren Entleihbetriebe frühzeitig, wenn Beitragsrückstände bestehen und können sofort handeln, um finanzielle Nachteile aus ihrer Subsidiärhaftung zu vermeiden.
>basicPR - Dr. Fischer Kommunikationsberatun
Nana Amoah
Hanauer Landstr. 521
60386 Frankfurt
info(at)basicpr.de
06940896874
http://www.basicpr.de
Datum: 16.04.2012 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 616873
Anzahl Zeichen: 2706
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Kerstin Mutzel
Stadt:
Gilching
Telefon: +49 (0)8105 - 2080000
Kategorie:
Dienstleistung
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 572 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schnellere Auskünfte von Krankenkassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IZS - Institut für Zahlungssicherheit GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
München, 17.09.2013 - Die TEMPTON Group kooperiert mit dem IZS Institut für Zahlungssicherheit und setzt so ein nachhaltiges Zeichen zum Schutz seiner Kunden vor Subsidiärhaftung. Die Unternehmen der Gruppe liefern nun jeden Monat über 1.500 SV-Beitragsnachweisdaten an IZS zur Überprüfung. Die
meteor Personaldienste erhält IZS-Vertrauenssiegel ...
München, 26.07.2012 - Die meteor Personaldienste AG & Co. KGaA führt ab sofort das IZS-Vertrauenssiegel und lässt jeden Monat sämtliche Zahlungen an die Krankenkassen vom unabhängigen Institut für Zahlungssicherheit (IZS) überprüfen. Die Ergebnisse werden monatlich aktualisiert im Intern
Sorgfalt reduziert Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit ...
Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigten, haften gemäß § 28e Abs. 2 SGB IV gemeinsam mit ihren Personaldienstleistern für die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass ein Entleiher die Beiträge nachzahlen muss, wenn sein Verleiher nicht za
Weitere Mitteilungen von IZS - Institut für Zahlungssicherheit GmbH
CountyDeal: Attraktiv für Geschäftsleute und Kunden ...
Traditionelle Werbung ist meist mit hohen Investitionen sowie der Unsicherheit verbunden, ob die angestrebte Zielgruppe im gewünschten Maße erreicht wird. Eine effektive Alternative findet sich in der Gutschein-Live-Shopping Plattform CountyDeal, die unter http://www.countydeal.de abrufbar ist.
TROPPER DATA SERVICE AG digitalisiert Personalakten der Motor Presse Stuttgart GmbH ...
Die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG ist Europas größter Verlag für Spezialzeitschriften. Während die bekanntesten Zeitschriften ? wie auto motor und sport oder Men?s Health ? das absolut Neueste aus dem Bereich Automobil und Freizeit bieten, wurden die Personalakten des Verlages immer
Happy end in Maria Taferl ...
Was war passiert? Nachdem man das alt ehrwürdige Gebäude der Volksschule sehr aufwändig und für einige Hunderttausend EUR saniert hatte und der Schulbetrieb wieder im vollen Gange war, wurde nach einiger Zeit massivste Schwarzschimmelprobleme in den Klassenzimmern aufgedeckt. Schimmel und Kind
Kostenfalle Reisekosten: Wie der Mittelstand Geld verschenkt ...
Rödermark, 16. April 2012 - In seiner aktuellen Geschäftsreiseanalyse weist der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. für das Jahr 2010 annähernd 155 Millionen Geschäftsreisen deutscher Unternehmen aus. Für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sanken die Kosten für diese Reisen




