Treuhänderin der Alpina 5 KG haftet auf Schadensersatz
München, den 18.04.2012 – Mit Urteil vom 28.03.2012 hat das Landgericht München I die Firma A/T/G aus Oberhaching zur Zahlung von Schadensersatz an eine Anlegerin verurteilt, die sich an der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 5 KG beteiligt hatte. Es handelt sich um eine Anlage in Form einer Kommanditbeteiligung, bei der die Beklagte treuhänderisch die Beteiligung für die Anleger hält.
Nach Ansicht des Gerichts trifft eine Treuhänderin eine Pflicht, die Anleger über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Punkte aufzuklären. Dazu gehören auch Aspekte, die für die Beurteilung der Seriosität, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Fondsverantwortlichen wichtig sind oder sein können. Der Umstand von strafrechtlichen Ermittlungen bzw. eine Anklage ist aus Sicht des Gerichts geeignet, die Vertrauenswürdigkeit der Fondsverantwortlichen in Frage zu stellen.
Nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München, die die Klägerin vertrat, stellt das Urteil die konsequente Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dar. Der BGH hatte nämlich bereits mit Urteil vom 10.11.2011 entschieden, dass eine Anlageberatungsgesellschaft verpflichtet ist, einen Anleger über strafrechtliche Ermittlungen, die sich gegen die Fondsgeschäftsführung und auch die Geschäftsführung der Treuhandgesellschaft richtet, aufzuklären. Wie die Kanzlei mitteilt, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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Datum: 18.04.2012 - 13:18 Uhr
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Freigabedatum: 18.04.2012
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