Presserklärung zum Verfahren Prof. Dr. Karin Büttner-Janz gegen Vivantes
ID: 619489
Dietrich Mohme die zweifache Olympiasiegerin, vierfache
Europameisterin und Weltmeisterin im Turnen, Frau Prof. Dr. Karin
Büttner-Janz, in der Auseinandersetzung mit dem landeseigenen
Klinikkonzern Vivantes. Aus Anlass der jüngsten
Presseberichterstattung (insbesondere der Berichterstattung vom 17.
April und 18. April 2012) sehen wir uns veranlasst, für unsere
Mandantin Folgendes zu erklären:
Unsere Mandantin ist seit 1990 beim Klinikkonzern Vivantes bzw.
dessen Rechtsvorgängerin als Chefärztin beschäftigt, seit 2008 als
Chefärztin der Klinik für Orthopädie im Klinikum im Friedrichshain
sowie als Chefärztin der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie im
Klinikum Am Urban.
Seit April 2011 unterhielt unsere Mandantin eine
gleichgeschlechtliche Beziehung zu einer Vivantes-Mitarbeiterin aus
der Führungsebene. Am 13. und 15. März 2012 führte der Vorsitzende
der Geschäftsführung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Herr
Joachim Bovelet, zwei persönliche Gespräche mit unserer Mandantin, in
denen Herr Bovelet unserer Mandantin mitteilte, dass sie aufgrund der
dargelegten Beziehung nicht mehr als Chefärztin für Vivantes tätig
sein könne. Herr Bovelet legte unserer Mandantin nahe, das
Arbeitsverhältnis kurzfristig und einvernehmlich zu beenden.
Anlässlich eines nachfolgenden Telefonats zwischen unserer Mandantin
und dem Finanzgeschäftsführer von Vivantes wurde unserer Mandantin
mitgeteilt, dass eine Abfindungsregelung gefunden werden könne, wenn
seitens unserer Mandantin eine schnelle Entscheidung erfolge. Unsere
Mandantin konnte in der Unterhaltung einer gleichgeschlechtlichen
Beziehung keine Pflichtverletzung ihres Arbeitsverhältnisses
feststellen. Sie wandte sich deshalb mit Schreiben vom 28. März 2012
an den Vivantes-Aufsichtsrat und bat um Unterstützung bei ihrem
Bemühen, ihren Arbeitsplatz als Chefärtzin zu erhalten. In
unmittelbarer Folge dieses Schreibens wurde unserer Mandantin vom
Vivantes-Finanzgeschäftsführer mitgeteilt, dass sie nunmehr eine
fristlose Kündigung erhalten werde. Hierauf erhielt unsere Mandantin
unter dem 29. März 2012 ein Schreiben, mit dem unsere Mandantin
widerruflich freigestellt wurde. Gleichzeitig wurde ein umfassendes
Hausverbot für sämtliche Einrichtungen von Vivantes ausgesprochen.
Mit Schreiben vom 03. April 2012 wurde dann die fristlose, hilfsweise
die fristgemäße Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen. Ein
Kündigungsgrund wurde in diesem Schreiben nicht angegeben.
Unsere Mandantin hat gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage
beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht. Das Verfahren trägt das
Aktenzeichen 54 Ca 5888/12. Der erste Verhandlungstermin wird in Form
eines sogenannten Gütetermins im Mai 2012 vor dem Arbeitsgericht
Berlin stattfinden. Der Arbeitsgerichtsprozess hat zum Ziel, die
Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Weiterhin verlangt
unsere Mandantin die Weiterbeschäftigung bei Vivantes in den
bisherigen Funktionen.
Wir gehen fest davon aus, dass der Kündigungsschutzprozess unserer
Mandantin erfolgreich sein wird. Relevante Kündigungsgründe, die dazu
berechtigen könnten, ein seit über 20 Jahren bestehendes,
beanstandungsfreies Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung zu
kündigen, sind nicht ersichtlich. Die in den persönlichen Gesprächen
mit unserer Mandantin zum Vorwurf gemachte gleichgeschlechtliche
Beziehung kann kein Kündigungsgrund sein, da die sexuelle Identität
unserer Mandantin über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
geschützt ist und somit eine Kündigung nicht rechtfertigen kann.
Soweit es in der Presse vom 17. April bzw. 18. April 2012
teilweise heißt, unserer Mandantin sei wegen der angeblichen
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Abrechnungsbetruges
gekündigt worden, ist dies falsch. Dieser Grund wurde zu keinem
Zeitpunkt als Kündigungsgrund gegenüber unserer Mandantin angeführt,
weder mündlich noch schriftlich, was mittlerweile die Pressestelle
von Vivantes bestätigt hat. Unserer Mandantin ist im Übrigen von
einem Ermittlungsverfahren nichts bekannt.
Sollten Sie zur Thematik Rückfragen haben, können Sie sich an uns
wenden.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Simon Bergmann
Tel.: 030 88 00 15 - 0
Fax: 030 88 11 15 - 55
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
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Datum: 18.04.2012 - 17:22 Uhr
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