Lehman Brothers-Insolvenz: Beratung gegen Erfolgshonorar
„Wir machen uns dabei die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zugute“, sagt Rechtsanwalt und Investment Consultant Philipp Wolfgang Beyer. PWB Rechtsanwälte Jena. „Geschädigte Investoren, die ohne dieses Angebot ihre Rechte nicht wahren könnten, können ihre Ansprüche jetzt gegen die Vereinbarung eines Erfolgshonorars prüfen und durchsetzen lassen. Gute Aussichten für Zertifikateinhaber von Lehman Brothers sehen wir in der Inanspruchnahme der Citi und der Dresdner Bank“, meint Beyer weiter. „Aber auch gegen die Frankfurter Sparkasse prüfen wir eine Klagevorbereitung“.
Allen Anlegern, die sich noch unschlüssig sind und sich angesichts der vielen Angebote, zum Teil auch zweifelhafter Interessengemeinschaften verunsichert fühlen, empfiehlt die Kanzlei die Teilnahme an der kostenfreien Informationsveranstaltung für Lehman Brothers-Geschädigte. Die Veranstaltung wird vom Deutschen Verbraucherschutzring e. V. (Erfurt) durchgeführt. Sie findet am Samstag, 1, November 2008 um 14 Uhr im Maritim Hotel in Berlin (Stauffenbergstraße 21) statt. Anmeldungen sind unter www.dvs-ev.net oder unter www.schrottzertifikate.de möglich.
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Datum: 20.10.2008 - 16:49 Uhr
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Freigabedatum: 20.10.2008
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