Hessisches Sozialministerium fördert 99 Familienzentren in Hessen
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Hessisches Sozialministerium fördert 99 Familienzentren in Hessen
Sozialminister Stefan Grüttner: "Vielfalt an Einrichtungen, die umfassende und sehr gute Angebote rund um das gesamte Familienleben zur Verfügung stellen"
Familienzentren unterstützen und begleiten Familien in ihrem jeweiligen Lebenszusammenhang. Die Einrichtungen bieten für alle Generationen und alle Personen sowie für jede Lebensphase wohnortnah und unkompliziert unter anderem Kinderbetreuung, Bildungs-, Förder- und Erziehungsangebote, Lese- und Sprachförderung, Familienbildung, Eltern- und Lebensberatung, Elternbildungsangebote, Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Qualifizierungen unter anderem im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit.
Familienzentren als Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information
"Mit den Familienzentren schaffen und unterstützen wir ein aktivierendes, regionales Angebot für die Familien in Hessen. Familienzentren sind Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information, das zugleich das kommunale Präventionsnetz und so das soziale Unterstützungsnetz vor Ort wirkungsvoller gestaltet. Hierbei werden bildungspolitische, gesundheitspräventive und gewaltpräventive Ansätze mit familienbezogenen Angeboten unter einer ganzheitlichen Betrachtung in einem Sozialraum verknüpft", betonte der Sozialminister.
Das Hessische Sozialministerium fördert die Familienzentren mit bis zu 12.000 Euro pro Einrichtung und Jahr. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für die Leitung, Koordinierung, Vernetzung, das Management des Familienzentrums, die Sicherstellung der notwendigen Angebote oder die Leistungen Dritter. Die Förderung ist für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Familienzentren bestimmt und wird jeweils für ein Jahr für die Dauer von maximal 5 Jahren zur Verfügung gestellt. Insgesamt stellt das Hessische Sozialministerium Mittel in Höhe von rund 1 Million Euro jährlich zur Verfügung.
Weitere Infos
Für die nächste Förderrunde können Anträge bis zum 1. März 2013 eingereicht werden. Antragsberechtigt sind kommunale und gemeinnützige Träger. Die Anträge können über die Kommune beziehungsweise über die Landkreise beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden.
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel sowie des Hessischen Sozialministeriums zu finden.
Pressestelle: Hessisches Sozialministerium
Pressesprecherin: Susanne Andriessens, Dostojewskistr. 4, D-65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 817 34 08, Fax: (0611) 89 0 84 - 666
E-Mail: presse@hsm.hessen.de
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Datum: 19.04.2012 - 12:45 Uhr
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