Statement zum Urteil des Landgerichts Hamburg in der Rechtssache YouTube/GEMA
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"Das Gericht hat bestätigt, dass YouTube eine Hosting-Plattform ist und nicht zur Kontrolle sämtlicher auf der Plattform hochgeladenenen Videos verpflichtet werden kann. Das Urteil ist ein Teil-Erfolg für die Musikindustrie, für unsere Nutzer in Deutschland sowie für Künstler, Komponisten, YouTube und andere Internetplattformen. Das Gericht gibt damit Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten etwas mehr Rechtssicherheit und lässt auch in Deutschland Raum für innovative und kreative Entwicklungen im Internet. Dadurch könnte der Weg dafür freigemacht werden, dass auch in Deutschland Autoren, Komponisten, Verlage, Künstler und Labels endlich von ihrer Musik auf YouTube profitieren können.
Wir laden die GEMA ein, nun endlich an den Verhandlungstisch zurückzukehren und im Sinne der gesamten Musikindustrie eine Lösung zu finden. Dass YouTube hierzu bereit ist, hat YouTube bereits durch Vereinbarungen mit Musikverwertungsgesellschaften für mehr als 40 andere Länder weltweit gezeigt.
Das Urteil wirft jedoch auch Fragen zu den Verhaltens- und Kontrollpflichten von Hosting-Plattformen für nutzergenerierte Inhalte, konkret zum Einsatz von Content-ID und Wortfiltern auf. Wir müssen nun zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts prüfen, bevor wir hierzu detaillierte Aussagen treffen können."
Für Rückfragen stehen Ihnen Kay Oberbeck (Tel. 040 / 808 179 226 und kayo@google.com) sowie Mounira Latrache, Pressesprecherin YouTube Deutschland, (Tel. 040 / 808 179 431 und mounira@google.com) gerne zur Verfügung.
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Datum: 20.04.2012 - 16:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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