Verleger erwarten baldige Einführung eines Leistungsschutzrechts für die Presse / BDZV wird Mitglied der Content-Allianz / Film zu Leistungsschutzrecht veröffentlicht
ID: 625645
will Mitglied der Content-Allianz werden. Das erklärte die
Organisation am 26. April 2012, dem Tag des Geistigen Eigentums, in
Berlin. "Ein starkes Urheberrecht ist für die Existenz von Medien,
Kunst und Kultur überlebensnotwendig und muss geschützt werden",
sagte dazu BDZV-Präsident Helmut Heinen. Dies zu erklären und
einzufordern sei, gerade in der aktuellen Debatte über geistiges
Eigentum, wichtiger denn je. Die Content-Allianz wurde von der ARD,
dem ZDF, dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT),
dem Börsenverein des deutsches Buchhandels und anderen Verbänden 2011
ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, die Politik für den realen Wert
von Medieninhalten zu sensibilisieren.
Heinen kritisierte, dass Unternehmen Geschäftsmodelle darauf
aufbauen, digitale Inhalte der Zeitungen und Zeitschriften gewerblich
zu nutzen, ohne hierzu von den Verlagen legitimiert zu sein oder
etwas dafür zu bezahlen. Hiergegen können sich die Verlage bislang
rechtlich nicht angemessen wehren. "Das ist wie Deibstahl." Die
Verleger benötigten ein eigenes Leistungsschutzrecht, um - wie
bisher schon die meisten anderen Medienbranchen - künftig aus eigenem
Recht gegen Rechtsverletzungen vorgehen zu können. Leider sei, so
Heinen weiter, das Bewusstsein für den Wert des geistigen Eigentums
in der Gesellschaft keine Selbstverständlichkeit. Wichtige Aufgabe
der Medien- und Kulturschaffenden wie der Politik sei es daher, hier
immer wieder aufzuklären.
Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger erwarten die Einführung
eines Leistungsschutzrechts für die Presse in den nächsten Monaten.
Worum es beim "Leistungsschutzrecht" eigentlich geht, zeigt auch ein
heute vorgestelltes Video von BDZV und Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ). Das gut vier Minuten lange Video erklärt
die Veränderungen der Kommunikationswelt durch die Digitalisierung
und die Folgen für die Kreativwirtschaft samt den hier Beschäftigten.
Zugleich erläutert es die Funktion eines Leistungsschutzrechts und
macht klar, dass die private Nutzung oder die Nutzung durch
Unternehmen zur eigenen Information von dem Leistungsschutzrecht für
die Presse nicht erfasst werden sollen. Der Film findet sich im
Youtube-Channel des BDZV www.youtube.com/bdzvtv beziehungsweise unter
http://tiny.cc/xp1cdw und kann von dort in externe Websites
eingebunden werden. Darüber hinaus steht der Film in verschiedenen
Formaten zum Download bereit:
WMV: http://kunden.marianetwork.de/VDZ-BDVZ/VDZ-BDVZ-WMV-V2.zip
MOV: http://kunden.marianetwork.de/VDZ-BDVZ/VDZ-BDVZ-MOV-V2.zip
MPEG4: http://kunden.marianetwork.de/VDZ-BDVZ/VDZ-BDVZ-mpeg4-V2.zip
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
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Datum: 26.04.2012 - 12:16 Uhr
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