Recht / Vorsicht vor dem "Geschulten Amtsauge" inÖsterreich / ADAC: Im Ausland gelten andere Vorschriften
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sich laut ADAC ausführlich über die dort geltenden Verkehrsregeln
informieren. Vor allem ist es wichtig zu wissen, welche Tempolimits
herrschen oder was immer Auto dringend mitgeführt werden muss.
Darüber hinaus gibt es auf Europas Straßen Regeln und Vorschriften,
die es in Deutschland so nicht gibt. Einige kuriose und spezielle
Regeln hat der ADAC zusammengestellt.
Belgien: Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t zulässigem
Gesamtgewicht dürfen auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen
bei Regen nicht überholen.
Frankreich: Für Führerscheinneulinge gelten zwei Jahre lang
gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen: außerorts 80 km/h,
Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h. Ab dem 1. Juli 2012 muss
in jedem Auto ein Einweg-Alkoholtester mitgeführt werden.
Italien: Bei Verstoß gegen die Helmpflicht für Krafträder kann für
das Krad eine Sicherungsverwahrung für 60 Tage angeordnet werden. Ab
einem Promillewert von 1,5 wird das Auto enteignet, wenn Fahrer und
Halter des Fahrzeugs identisch sind.
Griechenland: Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie
gelten an ungeraden, mit zwei senkrechten Linien an geraden Tagen.
Wer seine Geldbuße nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, muss mit
einer Verdoppelung der Strafe rechnen. Ein Rotlichtverstoß kostet
dann 700 Euro statt 350 Euro.
Österreich: Tempomessungen sind hier mittels
Geschwindigkeitsschätzung möglich. Ein sogenanntes "Geschultes
Amtsauge" kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen (in
der Praxis aber kommt das nur noch selten vor).
Polen: Kraftfahrzeuge, die in Polen zugelassen sind, müssen einen
Feuerlöscher mitführen.
Spanien: Bei Bezahlung des Bußgelds innerhalb von 15 Tagen wird
ein Rabatt von 50 Prozent eingeräumt.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de
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Datum: 27.04.2012 - 10:13 Uhr
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