Passiven Schallschutz gibt?s auch weiterhin vom Flughafen

Passiven Schallschutz gibt?s auch weiterhin vom Flughafen

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Passiven Schallschutz gibt?s auch weiterhin vom Flughafen



(pressrelations) -
Unbürokratisch, kundennah und kompetent: so wird der Köln Bonn Airport seit über 20 Jahren bei der Abwicklung seines Programms zum Passiven Schallschutz geschätzt. Obwohl der Gesetzgeber vor wenigen Monaten entschieden hat, dass von nun an die Bezirksregierung Köln für den Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen zuständig ist, erfüllt auch die die Flughafen Köln/Bonn GmbH diesen gesetzlichen Anspruch im Rahmen eines freiwilligen Programms. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die gesetzliche Regelung eine Erstattung für die meisten Antragsteller erst ab dem 15.12.2016, also mit einer Verzögerung von mehreren Jahren, ermöglicht.

Auch eine fachliche Begleitung der durchzuführenden baulichen Schallschutzmaßnahmen sieht der Gesetzgeber nicht vor. Weil die Flughafengesellschaft Fachleute auf dem Gebiet des Passiven Schallschutzes beschäftigt, möchte sie diesen Service im Rahmen ihres freiwilligen Programms anbieten. Antragsteller können darauf vertrauen, dass die bisherige Qualität bei der Durchführung von Schallschutzmaßnahmen auch weiterhin gewährleistet ist.

Bei ihrem freiwilligen Programm orientiert sich die Flughafengesellschaft an den Schallschutzvorgaben des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31.10.2007.

Den Antragstellern bietet die Flughafengesellschaft ein Paket mit vielen Vorteilen und Leistungen an:
Die geschulten Mitarbeiter der Schallschutzabteilung der Flughafengesellschaft prüfen, ob und in welchem Umfang Schallschutzmaßnahmen durchzuführen sind. Danach erstellt die Flughafengesellschaft eine Leistungsbeschreibung für die baulichen Schallschutzmaßnahmen und begleitet die Durchführung der Baumaßnahmen. Sie unterstützt den Antragsteller bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegen das bauausführende Unternehmen. Die Erstattung der notwendigen Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen erfolgt zeitnah nach Eingang der Rechnungen. Der Antragsteller muss somit im Regelfall finanziell nicht in Vorleistung treten.



Sobald der Antragsteller eine Vereinbarung mit der Flughafen Köln/Bonn GmbH abgeschlossen hat und die vereinbarten Schallschutzmaßnahmen durchgeführt worden sind, besteht kein weiterer Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen.


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Datum: 27.04.2012 - 15:30 Uhr
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