Was bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist

Was bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist

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Berlin 02.05.2012: Scheint bei der Unterzeichnung der Berufsunfähigkeitsversicherung klar zu sein, was unter Berufsunfähigkeit zu verstehen ist, kann es im Ernst-Fall jedoch Komplikationen geben.



(PresseBox) - Viele Gesellschaften bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen an, allerdings mit sehr unterschiedlichen Leistungsbedingungen. Daher sollte genau abgeklärt werden, ob ein vorhandener oder auf jeden Fall abzuschließender Versicherungsschutz zur Absicherung der konkreten beruflichen Situation ausreichend ist. Auch das Verhältnis zwischen BU-Versicherung und Ärzteversorgung sollte bekannt sein.
Ein ?Cut? beim Film bedeutet das Ende einer Szene, die wiederholt werden kann. Ein ?Cut? im Leben, hervorgerufen durch Krankheit oder Unfall, bedeutet einen gravierenden Einschnitt ? oft die Aufgabe der beruflichen Karriere und große finanzielle Einbußen. Laut privater BU-Versicherung liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Arzt infolge von Krankheit oder Unfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, der vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 50 Prozent nachzugehen. Die Ärzteversorgung leistet dagegen Rentenzahlungen erst dann, wenn der Arzt seine gesamte berufliche Tätigkeit aufgegeben hat. Die Voraussetzungen sind zwingend durch einen Gutachter festzustellen. Hier die größten Irrtümer über Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte:
?Ein Arzt kann im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht in einen anderen Beruf oder Berufszweig verwiesen werden?: Sagt Ihr Versicherungsvertrag nichts über eine Verweisung aus, müssen Sie damit rechnen, jederzeit auf eine andere ärztliche Tätigkeit verwiesen zu werden. Enthält er eine ?konkrete Verweisungsklausel?, so ist zu beachten, dass der angestellte Arzt einfacher auf eine andere ärztliche Stelle verwiesen werden kann als der niedergelassene Arzt. Die Verweisungsregel muss also genau geprüft werden.
?Infektionen sind mitversichert?: Üblicherweise wird ein aufgrund einer Infektion ausgesprochenes behördliches Berufsverbot nicht als Kriterium für einen Anspruch auf Leistungen aus der BU-Versicherung anerkannt. Sie müssen somit schon beim Abschluss auf einer sogenannten Infektionsklausel bestehen.


?Den Grad der körperlichen Beeinträchtigung stellt Ihr Arzt fest?: Dies stimmt grundsätzlich nach obiger Definition, wird jedoch im Rahmen der Arztanordnungsklausel in den Versicherungsbedingungen meist wieder revidiert. Deshalb wird in der Regel immer ein Gutachten erforderlich, was den Verfahrensablauf deutlich erschwert.
Um die passende BU-Versicherung zu finden, ist es deshalb angeraten, sich einen unabhängigen Versicherungsmakler mit großer Erfahrung im Bereich Berufsunfähigkeit für Mediziner zu suchen bzw. die Versicherungsbedingungen vor Abschluss rechtlich überprüfen zu lassen. Dagegen sollten sich Ärzte lieber nicht auf die Empfehlungen gesellschaftsabhängiger Versicherungsberater verlassen, weil diese in der Regel nur den Inhalt der Hochglanzprospekte und der Verkaufsschulungen wiedergeben.
FAZIT:
Damit Ärzte wirklich ausreichend für den Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert sind, sollten sie sich vor dem Abschluss einer BU-Versicherung von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen oder gleich einen kompetenten Versicherungsmakler einschalten.?
Autorin: Isabel Wildfeuer, Rechtsanwältin bei Ecovis in München, isabel.wildfeuer@ecovis.com
http://www.ecovis.com/index.php?id=muenchen-gml

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