Jetzt Wahlvorschläge einreichen!

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Wahl zur IHK-Vollversammlung Legislaturperiode 2013/2017



(PresseBox) - Vom 7. Mai bis 14. Juni haben die Unternehmen, die Mitglied der IHK sind, die Möglichkeit, für ihre jeweilige Wahlgruppe Wahlvorschläge einzureichen. Kandidieren können insbesondere Unternehmer und Geschäftsinhaber, Mitglieder von Vorständen und Geschäftsführungen, aber auch Prokuristen, d. h. alle Personen, die alleine oder zusammen mit anderen für ein Unternehmen zu dessen gesetzlicher Vertretung befugt sind.
Für jede Wahlgruppe wurden spezielle "Wahlvorschlags - Formulare" entwickelt, die das Einreichen eines Wahlvorschlags erleichtern. Diese Formulare können bei der IHK telefonisch unter 07131 9677-440 oder -444 angefordert werden bzw. stehen unter www.ihkwahl.de unter dem Stichwort "Wahlvorschläge" zum Download zur Verfügung. Auf der genannten Homepage finden sich auch weitere Informationen zur IHK-Wahl.
Wahlvorschläge können von den wahlberechtigten IHK-Mitgliedern nur für ihre jeweilige Wahlgruppe eingereicht werden. Wahlgruppen sind:
I. Produzierendes Gewerbe
II. Absatzwirtschaft (Großhandel, Einzelhandel, Verlagsgewerbe)
III. Kreditgewerbe/Versicherungen
IV. Vermittlergewerbe (Handelsvertreter, Finanz-, Versicherungs-, Immobilien- sowie sonstige Vermittler)
V. Verkehrsgewerbe, Speditionen, Transport, Logistik
VI. Gaststätten-, Beherbergungs- und Kurbetriebe
VII. Informationstechnologie, Beteiligungsgesellschaften und sonstige Dienstleister
Die Wahlen für die Vollversammlung der Legislaturperiode 2013/2017 finden im Wege der Briefwahl vom 11. September bis 1. Oktober 2012 statt.
Hintergrund IHK-Vollversammlung
Vom 11. September bis 1. Oktober 2012 wählen die Mitgliedsunternehmen der IHK Heilbronn-Franken ihr neues Wirtschaftsparlament, die IHK-Vollversammlung, für die Legislaturperiode 2013/2017.
In die Vollversammlung bringen Unternehmer ihr Know-how ein und bestimmen den wirtschaftspolitischen Kurs der IHK. Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des Präsidiums und den Präsidenten, bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit, entscheidet über den IHK-Haushalt und die Beitragsordnung. Die Satzung der IHK Heilbronn-Franken sieht dabei vor, dass die einzelnen Wirtschaftszweige entsprechend ihrer Bedeutung repräsentativ in der IHK-Vollversammlung vertreten sind. Auch sind die einzelnen Kreise der Region im Wirtschaftsparlament entsprechend abgebildet. Die einzelnen Mitglieder der Vollversammlung sind gleichberechtigt. Gewählt werden durch die IHK-Mitglieder insgesamt 42 Interessenvertreter. Diese haben später als Wahlbeauftragte die Möglichkeit, bis zu sechs weitere Mitglieder durch Zuwahl in ihren Kreis aufzunehmen, um die Vollversammlung "als Spiegelbild der Wirtschaft" im IHK-Bezirk ergänzend abzurunden.


Diese Medien-Info kann auch per Internet unter www.heilbronn.ihk.de/pressemitteilungen abgerufen werden.

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Datum: 07.05.2012 - 10:43 Uhr
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