SEB Immoinvest wird abgewickelt - CLLB Rechtsanwälte informieren über Handlungsoptionen
München, 08.05.2012 – Nun ist es traurige Gewissheit: Der Immobilenfonds SEB Immoinvest, in den über 300.000 Anleger mehr als 6 Mrd. Euro investiert haben, wird aufgelöst. Die freien Finanzmittel des Fonds hatten nicht ausgereicht, um die Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen.

(firmenpresse) - Zahlreiche offene Immobilienfonds befinden sich in der Krise. Jetzt hat es mit dem SEB Immoinvest ein Schwergewicht erwischt, das nunmehr abgewickelt werden muss. Zahlreiche Anleger fragen sich, wie sie sich unter diesen Umständen verhalten sollen.
Für die Anleger bestehen nunmehr drei Handlungsoptionen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Fondsanleger vertritt.
Die Anleger können das Abwicklungsverfahren abwarten, die Anteile über die Börse verkaufen oder ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen.
Anleger, die am Abwicklungsverfahren teilnehmen, brauchen einen langen Atem, da der Fonds in Abstimmung mit der Bafin zum 30.04.2017 aufgelöst wird. Der Fonds ist in 132 Immobilien investiert, die im Zuge der Fondsauflösung verkauft werden. Die erste Auszahlung an die Anleger soll im Juni dieses Jahres erfolgen, anschließend sind weitere halbjährliche Ausschüttungen geplant. Ob die Anleger letztlich das von ihnen investierte Kapital vollständig wiedererhalten werden, ist ungewiss.
Den Anlegern steht auch die Möglichkeit offen, ihre Anteile an dem Immobilienfonds über die Börse veräußern, was aber ebenfalls zu Verlusten führen kann.
Anleger, die sich schadlos halten möchten, sollten daher prüfen, ob ihnen nicht Ansprüche gegen Dritte zustehen. Fondsinvestoren sind nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie die Fondsanteile auf Beratung hin erworben haben, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger über die Risiken des Anlageprodukts zutreffend und vollständig aufzuklären. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass der Fonds geschlossen wird oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.
Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile an der Börse verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.
Zu beachten ist die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche, die unter gewissen Umständen schon drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile eintritt. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 08.05.2012 - 16:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 633844
Anzahl Zeichen: 3336
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr RA Alexander Kainz
Stadt:
München
Telefon: 089 552 999 50
Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.05.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 593 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"SEB Immoinvest wird abgewickelt - CLLB Rechtsanwälte informieren über Handlungsoptionen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Aufatmen bei einer Mandantin von CLLB Rechtsanwälte: Sie hatte bei einer betrügerischen Trading-Plattform namens Grandefex einen Betrag von über 327.000 Euro eingezahlt. Nunmehr hat die Mandantin das komplette Geld zuzüglich Zinsen zurückerhalten, so Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve
Sale-and-rent-back – Verkäufer erhält Auto zurück und kann Kaufpreis behalten ...
München, 13.11.2025. Das OLG Karlsruhe hat am 7. Oktober 2025 ein bemerkenswertes Urteil zu Sale-and-rent-back-Geschäftsmodellen, wie es bspw. von Pfando betrieben wird, gefällt. Es entschied, dass der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Bemerkenswert ist insbesondere, dass die Kläger de
Online-Sportwetten - EuGH verhandelt gegen Tipico C-530/24 ...
München, 24.09.2025. Es mag ein gutes Omen sein: Am heutigen bundesweiten Aktionstag gegen die Glücksspielsucht wurde am Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen den Sportwettenanbieter Tipico verhandelt (Az. C-530/24). Der EuGH hat zwar noch keine Entscheidung getroffen, aber zwischen den Zei
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte
Actiomaxx Trendfolgereport - Fondsoptimierung für mit System / Honorar-Vermögensberater Mennenöh: Investmentfondsanlage ist keine Einbahnstraße. ...
Honorar-Vermögensberater und Herausgeber Mennenöh: "Die Investmentfondsanlage ist keine Einbahnstraße, in der es nur bergauf geht. Befindet sich der Investmentfonds in einem Abwärtstrend, werden Gewinne abgegeben oder sogar Verluste gemacht. In dieser Phase ist es für jeden Anleger wichtig
Schiffsfonds in der Krise – Teil 20: Insolvenzantrag der MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ ...
Überraschend ist die Insolvenz der Unternehmen, deren Fondsvolumen sich auf je 10 Millionen Euro beläuft, aber keineswegs. Die MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ (ehemals MS „Beluga Fascination“ und MS „Beluga Flirtation“) hatten bereits seit einiger Zeit mit wirtschaftli
HC “Container-Flotten-Fonds” GmbH & Co. KG und HC Container 1100 SchiffsVerwaltungs GmbH melden Insolvenz - was können Anleger tun ...
München, den 24.04.2012 - Mit Beschluss des Amtsgericht (AG) Lingen vom 18.04.2012 wurde das Insolvenzverfahren über die HC Container-Flotten-Fonds GmbH & Co. KG eröffnet. Als Insolvenzverwalter ist Dr. Christoph Morgen aus Münster bestellt worden. Damit hat es den nächsten Schiffsfonds, in
Quo vadis, SEB Immoinvest? Fachanwälte beraten Anleger des offenen Immobilienfonds ...
Nachdem die gesetzlich maximal zulässige Aussetzungsfrist für den SEB Immoinvest (WKN: 980230) am 5. Mai 2012 ausläuft, sollte es an sich Sache der Fondsverwaltung sein, zu entscheiden, ob der Fonds weitergeführt wird oder wie zahlreiche andere offene Immobilienfonds vor ihm abgewickelt wird.




