EANS-Stimmrechte: Software AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaw

EANS-Stimmrechte: Software AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung

ID: 635844
(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG und § 25 Abs. 1 WpHG

Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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Name: SEB AG
Sitz: Frankfurt
Staat: Deutschland

Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG

1. Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Am 08.05.2012 hat die SEB AG, Frankfurt, Deutschland uns nach § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Software AG, Darmstadt,
Deutschland, am 04.05.2012 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und
zu diesem Tag 5,19 % (entspricht: 4.502.666 Stimmrechte) beträgt.

2. Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 08.05.2012 erhalten:

2.1 Emittent:
Software AG
Uhlandstr. 12
64297 Darmstadt
Deutschland

2.2 Mitteilungspflichtiger:
SEB AG, Frankfurt, Deutschland

2.3 Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung

2.4 Betroffene Meldeschwellen: 5 %

2.5 Datum der Schwellenberührung: 04.05.2012

2.6 Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
5,21 % (entspricht: 4.526.666 Stimmrechten)

2.7 Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0,03 % (entspricht: 24.000 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0,00 % (entspricht: 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
5,19 % (entspricht: 4.502.666 Stimmrechten)

2.8 Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:


Position aus § 25 WpHG resultieren aus Rückübertragungsansprüchen von
Wertpapierleihen.

3. Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Am 08.05.2012 hat die SEB AG, Frankfurt, Deutschland uns nach § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Software AG, Darmstadt,
Deutschland am 07.05.2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und
zu diesem Tag 0,21 % (entspricht: 180.000 Stimmrechte) beträgt.

4. Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 08.05.2012 erhalten:

4.1 Emittent:
Software AG
Uhlandstr. 12
64297 Darmstadt
Deutschland

4.2 Mitteilungspflichtiger:
SEB AG, Frankfurt, Deutschland

4.3 Art der Schwellenberührung: Schwellenunterschreitung

4.4 Betroffene Meldeschwellen: 5 %

4.5 Datum der Schwellenberührung: 07.05.2012

4.6 Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0,00 % (entspricht: 0 Stimmrechten)

4.7 Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0,00 % (entspricht: 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0,00 % (entspricht: 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
0,00 % (entspricht: 0 Stimmrechten)

Darmstadt, 10. Mai 2012
SOFTWARE AG, Uhlandstraße 12, 64297 Darmstadt

Rückfragehinweis:
Frau Antje Drommershausen
Investor Relations Manager
Tel.: +49 6151 92-1899
E-Mail: Antje.Drommershausen@softwareag.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Software AG
Uhlandstr. 12
D-64297 Darmstadt
Telefon: +49 (0)6151 92 1899
FAX: +49 (0) 6151 92 1933
Email: investor.relations@softwareag.com
WWW: http://www.softwareag.com
Branche: Software
ISIN: DE0003304002
Indizes: TecDAX, CDAX, HDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Freiverkehr: Hannover, Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,
Geregelter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch

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Datum: 10.05.2012 - 13:51 Uhr
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