Gesetz zur Kürzung der Solarförderung geht in den Vermittlungsausschuss
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In seiner 896. Plenarsitzung hat sich der deutsche Bundesrat heute entschieden, den Vermittlungsausschuss bezüglich der geplanten Kürzung der Solarförderung anzurufen. Mit dieser Entscheidung müssen sich nun Bund und Länder auf einen Kompromiss einigen, um die Einspeisevergütungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu ändern. Erreichen sie diesen nicht, kann der Bundesrat einen Einspruch gegen die Gesetzesvorlage einlegen. Diesen kann wiederum der Bundestag mit einer absoluten Mehrheit überstimmen, da der Bundesrat beim EEG nicht zustimmungspflichtig ist. Das Inkrafttreten des Gesetzes dürfte sich nun aber noch Monate ziehen. Greifen sollen die Senkungen der Einspeisevergütungen allerdings rückwirkend für Anlagen, die nach dem 1. April ans Netz angeschlossen wurden.
Starke Proteste gegen geplante Solarkürzungen bereits im Vorfeld
Bereits kurz nach der Einigung von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) sowie Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) kam es zu starker Kritik an den geplanten Kürzungen. Sowohl die Industrie als auch Vertreter der Opposition, aber auch Stimmen aus der CDU äußerten sich kritisch und sehen viele Unternehmen und Arbeitsplätze innerhalb der Solarindustrie gefährdet. Zeitweise kam es zu Demonstrationen mit über 10.000 Menschen in Berlin gegen das Vorhaben. Geplant sind je nach Anlagengröße Einschnitte von bis zu 30 Prozent.
Gegen die Kürzungen stellten sich im Bundesrat nun die von SPD und Grünen regierten Länder sowie ostdeutsche, die von der CDU regiert werden. Für die Minister Rösler und Röttgen bedeutet die Entwicklung im Bundesrat eine Niederlage, da der Widerstand nicht nur von Oppositionsseite kommt, sondern auch aus den eigenen Reihen.
In der Vermittlung besteht nun nochmal die Möglichkeit strittige Fragen neu zu verhandeln. Laut Branchenkreisen steht dabei eine Vielzahl der vorgelegten Eckpunkte erneut auf dem Prüfstand, darunter die Zubaukorridore, die Höhe und Staffelung der Vergütungssätze und die Modelle zur Marktintegration. Auch die Förderung von Solarspeichern und die rückwirkende Kürzung der Fördersätze zum April, wird voraussichtlich nochmal zur Diskussion gestellt.
Entscheidungen zu Solarkürzungen vor langer Hängepartie
Der Vermittlungsausschuss wird unter anderem dann angerufen, wenn eine Gesetzesvorlage aus dem deutschen Bundestag nicht die Zustimmung des Bundesrats erfährt. Er besteht aus Mitgliedern des Bundestags und Bundesrats, die gemeinsam Lösungsvorschläge und Alternativen für den Gesetzentwurf erarbeiten. Dabei hat der Vermittlungsausschuss allerdings kein "Entscheidungsrecht" um den Gesetzbeschluss ganz aufzuheben, kann aber Einigungsvorschläge einbringen oder Empfehlungen aussprechen. Den Kompromissen wiederum müssen dann Bundestag sowie Bundesrat zustimmen. Insgesamt versuchen die Mitglieder des Vermittlungsausschusses in drei Sitzungen, die verschiedenen Auffassungen von Bundestag sowie Bundesrat zu lösen. Ist dies nicht der Fall, gilt das Verfahren als abgeschlossen - allerdings ohne Ergebnis.
Die endgültige Entscheidung über die Kürzung der Solarförderung kann sich also noch Monate hinziehen. Auf Seiten von Industrie, Arbeitnehmern sowie Investoren führt das jetzt eingeläutete Schlichtungsverfahren zu weiteren Verunsicherungen - problematisch für die stark angeschlagene deutsche Solarbranche.
Ursprünglich geplante Kürzungen
Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesumweltminister Röttgen wollten die Einspeisevergütungen für Solarstrom kürzen, um die Kosten für die EEG-Umlage für Stromverbraucher stabil zu halten. Die von ihnen am 23. März beschlossenen neuen Sätze sehen wie folgt aus:
- Anlagen bis 10 kW: 20,2 Prozent Kürzung auf 19,5 Cent/ kWh
- Anlagen ab 10 bis 1.000 kW: zwischen 25 und 29 Prozent Kürzung auf 16,5 Cent/ kWh
- Anlagen größer als 1.000 kW: rund 26 Prozent Kürzung auf 13,5 Cent/ kWh
- Für Anlagen über 10.000 kW: Vergütung entfällt künftig ganz.
- Bei neuen Kleinanlagen werden künftig nur noch 85%, bei Mittelgroßen- und Großanlagen nur noch 90% des erzeugten Stroms vergütet.
- Der Bonus für den Eigenverbrauch entfällt.
- Ab Mai gilt zudem eine feste monatliche Kürzung (Degression) von 0,15 Cent pro kWh für neue Anlagen.
- Kontinuierliche Absenkung des jährl. Zubaukorridors ab 2014 um 400 MW, von 2017 an liegt der Zubaukorridor zwischen 900 bis 1.900 MW
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Datum: 11.05.2012 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Energie & Umwelt
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