EnBW erzielt vor Schiedsgericht gegen die Bykov-Gruppe Teilerfolg
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EnBW erzielt vor Schiedsgericht gegen die Bykov-Gruppe Teilerfolg
Einem weiteren Anspruch, den die EnKK im selben Schiedsgerichtsverfahren wegen Nichterfüllung eines im April 2007 geschlossenen Lager- und Sicherungsvertrags in Höhe von 35,6 Millionen Euro geltend gemacht hatte, wurde dagegen nicht gefolgt. Grund hierfür war die nach Auffassung des Schiedsgerichts nicht hinreichende Klarheit dieses Vertrags. Aufgrund der Unbestimmtheit dieses Vertrags und einer anderen geschäftlichen Beziehung der EnBW zur Bykov-Gruppe in Bezug auf Aktivitäten im Gasbereich wollte das Schiedsgericht die Möglichkeit eines Zusammenhangs nicht ausschließen. Das Schiedsgericht ist dieser Frage jedoch nicht weiter nachgegangen und hat in seinem Schiedsspruch letztlich auf unterschiedliche Darstellungen der EnKK und der Bykov-Gruppe abgehoben.
Für die EnBW besteht unverändert kein Zusammenhang zwischen den von der Bykov-Gruppe nicht erfüllten Verträgen und den von Herrn Bykov im Rahmen seiner Verteidigungsstrategie behaupteten Geschäftsaktivitäten im Gasbereich, zumal die Bykov-Gruppe auch vor dem Schiedsgericht hierfür keine Beweise vorgelegt hat. Für die Wahrnehmung von Koordinierungsaufgaben im Rahmen einer im Jahr 2008 von der EnBW geprüften Beteiligungsmöglichkeit an zwei russischen Gasfeldern, welche aus wirtschaftlichen Gründen letztendlich nicht weiter verfolgt wurde, erhielt Herr Bykov eine angemessene Vergütung seitens der EnBW.
Aktuell sind noch zwei weitere Schiedsverfahren gegen Gesellschaften der Bykov-Gruppe anhängig. Die EnBW geht davon aus, dass Herr Bykov die Gepflogenheiten internationaler Handelsbeziehungen achtet und für die Zahlung des der EnKK vom Schiedsgericht zugesprochenen Betrages durch die mittelbar in seinem Eigentum stehende Eurepa Suisse Sorge trägt.
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Datum: 11.05.2012 - 16:00 Uhr
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