Zeitarbeit: Tarifangleichung durch Branchenzuschläge in fünf Schritten

Zeitarbeit: Tarifangleichung durch Branchenzuschläge in fünf Schritten

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(PresseBox) - Die Tariflücke zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbelegschaften in der Metall- und Elektroindustrie wird geschlossen. Zeitarbeit wird damit deutlich teurer. Die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche (Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, VGZ) einigten sich heute in Frankfurt am Main bei den Tarifverhandlungen mit der IG Metall auf ein System ansteigender Branchenzuschläge von bis zu 50 Prozent, die nach neun Monaten Einsatzzeit eines Zeitarbeitnehmers in ein- und demselben Kundenunternehmen schließlich erreicht werden. Der Tarifvertrag gilt ab dem 1. November 2012 und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2017. Damit wird eine zentrale Forderung der Politik nach Equal Pay auf tariflichem Wege durch die Branche selbst erfüllt.
"Die Zeitarbeitgeber sind an die Grenze ihrer Belastbarkeit gegangen. In unserer wichtigsten Kundenbranche - der Metall- und Elektroindustrie - wird der 'Jobmotor Zeitarbeit' nun deutlich langsamer laufen. Die Mehrkosten für die Kundenunternehmen werden erheblich sein. Leider wird dies negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, vor allem für Geringqualifizierte", sagt VGZVerhandlungsführer Thomas Bäumer. "Dieses - teuer erkaufte - Ergebnis ist zwar ein Erfolg für die Tarifautonomie in Deutschland und trägt der Eigenständigkeit der Branche Zeitarbeit Rechnung. Die Kosten werden allerdings auch jene tragen müssen, für die Zeitarbeit bisher eine große Chance auf Rückkehr in den Arbeitsmarkt dargestellt hat", so der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer, Holger Piening.
Die Branchenzuschläge - basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGBTarifgemeinschaft Zeitarbeit - sollen die jeweilige Tarifdifferenz in fünf Stufen ausgleichen:
1. Stufe: nach sechs Wochen, Branchenzuschlag von 15 Prozent
2. Stufe: nach drei Monaten, Branchenzuschlag von 20 Prozent
3. Stufe: nach fünf Monaten, Branchenzuschlag von 30 Prozent
4. Stufe: nach sieben Monaten, Branchenzuschlag von 45 Prozent


5. Stufe: nach neun Monaten, Branchenzuschlag von 50 Prozent
Mit diesen tariflichen Branchenzuschlägen erfüllen die Parteien den Auftrag des Gesetzgebers, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten in den jeweiligen Kundenbranchen anzugleichen. Dieser Tarifabschluss soll als Vorlage für weitere Branchenlösungen dienen. Daher sind gesetzgeberische Maßnahmen der Bundesregierung nicht nötig, wie sie von der Bundesarbeitsministerin noch für den Fall angekündigt wurden, dass es nicht zu einer tariflichen Einigung kommen würde.
Die VGZ wird gebildet durch die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Interessenverband deutscher zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Sie verhandeln gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften.

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Datum: 22.05.2012 - 08:10 Uhr
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