Neue Regelung bezüglich Steuerbefreiung im Ehrenamt - Exakte Notierung des Zeitaufwandes entscheide

Neue Regelung bezüglich Steuerbefreiung im Ehrenamt - Exakte Notierung des Zeitaufwandes entscheidend

ID: 643065

Ab 2013 ist die Steuerbefreiung für das Entgelt gemeinnütziger Arbeit nicht mehr ganz so sicher wie bisher.



(PresseBox) - Die Finanzverwaltung hat die Umsatzbesteuerung des Ehrenamts überarbeitet. Auf massive Kritik der Verbände und Einrichtungen hin konnte zwar eine Verschiebung der Neuregelung, nicht aber deren Aus erreicht werden. So gelten die Verschärfungen erst ab 2013, trotzdem müssen sich die Beteiligten bereits heute darauf vorbereiten, um im nächsten Jahr nicht in Mehrwertsteuerfallen zu laufen. Betroffen sind davon auch Landwirte, die beispielsweise als Aufsichtsrat einer Genossenschaftsbank, für einen Maschinenring oder den Bauernverband tätig sind.
Der Bundesfinanzhof (BFH) machte deutlich, dass der Begriff der Ehrenamtlichkeit neben dem Fehlen eines eigennützigen Erwerbsstrebens und einer Hauptberuflichkeit des jeweils Tätigen auch den Einsatz des Ehrenamtlichen für eine fremdnützlich bestimmte Einrichtung voraussetze. Dies trifft zu bei Tätigkeiten für Selbsthilfe-Einrichtungen oder steuerbefreite Vereine. Erhält der Ehrenamtliche Zahlungen, müssen er und die Einrichtung daneben aber viele Punkte beachten, um nicht 19 Prozent Mehrwertsteuer von der Vergütung ans Finanzamt abführen zu müssen. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass das Entgelt für das Ehrenamt nur im Ersatz der Auslagen und einer angemessenen Entschädigung für den Zeitaufwand bestehen darf. Geht es über dieses Maß hinaus, ist es in vollem Umfang umsatzsteuerpflichtig.
Die Kleinunternehmerregelung, nach der Umsätze bis 17.500 Euro nicht besteuert werden, hilft hier betroffenen Landwirten nicht weiter, da sie mit ihrem eigenen Betrieb regelmäßig bereits Unternehmer sind.
50 Euro die Stunde, maximal 17.500 Euro im Jahr
Zur Frage, wann eine angemessene Entschädigung vorliegt, geht der Fiskus künftig davon aus, das eine solche dann gegeben ist, wenn die Entschädigung einen Betrag von 50 Euro je Tätigkeitsstunde nicht übersteigt und die Vergütung für die gesamten ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht höher ist als 17.500 Euro im Jahr. Zur Prüfung der 17.500-Euro-Grenze sind mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten zusammenzurechnen. Die von der Finanzverwaltung vorgenommene Einstufung der Angemessenheit stellt eine Aufgriffsgrenze und keine abschließende Obergrenze dar. Nach den Verhältnissen des Einzelfalls können auch darüberliegende Aufwandsentschädigungen angemessen sein.


So weit hört sich das gut an, aber das Problem der Neuregelung ist ein anderes. Der Ehrenamtliche und seine ihn zahlende Einrichtung müssen ? um die Umsatzsteuerbefreiung bis zu 50 Euro je Stunde, maximal 17.500 Euro im Jahr anwenden zu können ? den tatsächlichen Zeitaufwand nachvollziehbar dokumentieren. Dazu sagt der Fiskus, dass eine vom tatsächlichen Zeitaufwand unabhängige, zum Beispiel eine laufend (monatlich oder jährlich) gezahlte pauschale Vergütung nicht unter die Steuerbefreiung fallen kann. Dem Wortlaut der Neuregelung nach soll dies unabhängig von der Höhe, also auch bei deutlich unterhalb der ?Angemessenheitsgrenze? liegenden pauschalen Aufwandsentschädigungen, gelten. Verschärfend kommt hinzu, dass in diesen Fällen sämtliche für die Tätigkeit gezahlten Vergütungen, auch der Auslagenersatz, der Umsatzsteuer unterliegen sollen.
Die Verbände haben bislang vergeblich versucht, dass innerhalb der Angemessenheitsgrenze von 17.500 Euro auf Stundenzettel verzichtet werden kann. Es wurde lediglich der Vertrauensschutz für Altfälle und 2012 gezahlte Vergütungen erreicht, also eine Verschiebung der Anwendung der neuen Grundsätze auf 2013.
Fazit:
2013 rückt schnell näher, und die Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht des Ehrenamts erfordert Handlungsbedarf. Betroffene sollten sich frühzeitig Gedanken machen, wie sie sich den neuen hohen Anforderungen der Finanzverwaltung stellen können. Denn dass ihnen nicht wirklich daran liegt, den Fiskus mit 19 Prozent an ihren ohnehin regelmäßig niedrigen Entschädigungen teilhaben zu lassen, ist klar.
www.ecovis.com

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
www.ecovis.com

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
www.ecovis.com



drucken  als PDF  Europarettung - mit dem Phantomgold der Deutschen Bundesbank./ Wiedenroths Vorbörsen-Karikatur Wenn falsches Lüften den Keller durchfeuchtet (BILD)
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 22.05.2012 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 643065
Anzahl Zeichen: 5049

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 712 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Regelung bezüglich Steuerbefreiung im Ehrenamt - Exakte Notierung des Zeitaufwandes entscheidend"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach ...
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der

Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt

Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan


Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


"Was Sie da machen ist entartete Kunst, mein Lieber!" / Wiedenroths tägliche Politik-Karikatur ...
Der Titel der täglichen Politik-Karikatur von Götz Wiedenroth für Montag, 21. Mai 2012 lautet: "Was Sie da machen ist entartete Kunst, mein Lieber!"/ Wiedenroths tägliche Politik-Karikatur   Bildunterschrift: Flucht aus Gutmenschistan.   Die Zeichnung ist ab heute unter

Europarettung - mit dem Phantomgold der Deutschen Bundesbank./ Wiedenroths Vorbörsen-Karikatur ...
Der Titel der Wirtschaftskarikatur von Götz Wiedenroth für Montag, 21. Mai 2012 lautet:   Europarettung - mit dem Phantomgold der Deutschen Bundesbank. / Wiedenroths Vorbörsen-Karikatur Bildunterschrift: "... und du zweifelst daran, ob wir Europa retten können?".   Die

Rheinbahn AG versteigert Fundsachen für „1 Stunde gegen den Hunger“ ...
Das Auktionsfieber steigt wieder – und diesmal darf für die gute Sache mitgeboten werden: Eine Stunde lang kommt am 24. Mai ab 16 Uhr im Betriebshof Lierenfeld der Rheinbahn AG alles unter den Hammer, was im Laufe eines halben Jahres in Bussen und Bahnen des Düsseldorfer Verkehrsunternehmens lie

Pennant Energy Inc. gibt neue Details zum Projekt Bigstone bekannt ...
c. gibt neue Details zum Projekt Bigstone bekannt Pennant Energy Inc. ("Pennant" oder das "Unternehmen") informiert über den aktuellen Stand des Projekts Bigstone mit seinen kondensatreichen Erdgasvorkommen. Die Horizontalbohrung "Extended Reach" 00/13-33-060-22W


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z