NABU fordert stärkere wirtschaftliche Anreize zur Gebäudesanierung - Mit klugen Vorgaben aus der energetischen Sanierungsfalle
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für die Entwicklung eines intelligenten Systems wirtschaftlicher
Anreize zur energetischen Gebäudesanierung ein. 2050 muss der
Gebäudebestand in Summe wie von der Regierung beschlossen
klimaneutral sein.
"Ohne zusätzliche Anstrengungen und kluge Vorgaben sind die hehren
Klimaziele der Bundesregierung im Gebäudebestand nicht zu erreichen",
sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke anlässlich der Berliner
Energietage. Die Umsetzung der Beschlüsse im Energiekonzept vom
Herbst 2010 und im Rahmen der Energiewende vom Juni 2011 wurde von
Schwarz-Gelb bislang nicht ausreichend voran getrieben. So steht das
Bundesbauministerium bei der längst überfälligen Weiterentwicklung
der Energieeinsparverordnung auf der Bremse. Gleichzeitig gelang es
nur mühsam, das Fördervolumen des KfW-Gebäudesanierungsprogramms
annähernd auf dem Niveau von 2010 zu halten, während die steuerlichen
Anreize immer noch im Vermittlungsausschuss feststecken. "So kommt
das Kabinett Merkel nicht aus der energetischen Sanierungsfalle",
betonte Tschimpke.
Der NABU fordert die Bundesregierung auf, verbindliche
Rahmenbedingungen für alle Gebäudeeigentümer zu schaffen, damit sie
jetzt in energetische Sanierungsmaßnahmen investieren statt weiter
abzuwarten. "Als Voraussetzung muss der Staat möglichst langfristig
Klarheit über rechtliche Vorgaben und verlässliche Förderangebote
schaffen", so der NABU-Präsident. So müsse der Gebäudebestand in
Deutschland anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der
Heizungstechnik in verschiedene Effizienzklassen eingeteilt werden.
Differenziert wird nach verschiedenen Merkmalen: So sollte zum
Beispiel ein Denkmal geschütztes Gebäude ein weniger ambitioniertes
Zielniveau erreichen müssen als ein Plattenbau. Die Effizienzklasse
spiegelt sich in einem individuellen Sanierungsfahrplan für jedes
Gebäude wider, der für Klarheit sorgt und Wege zum Erreichen der
Ziele aufzeigt. "Nur wer weiß, wo er steht, kann dorthin gelangen, wo
er hin soll", so Tschimpke.
Möchte ein Eigentümer die über die Zeit ambitionierter werdenden
Zielvorgaben vorzeitig erfüllen, sollte er Zugang zu einem breiten
Spektrum an Fördermöglichkeiten erhalten. "Einzelmaßnahmen dürfen nur
dann gefördert werden, wenn durch sie die schrittweise Erreichung des
Zielniveaus beim Energiebedarf für 2050 gewährleistet werden kann.
Dazu sollten die Förderangebote unterschiedliche Zielgruppen im Fokus
haben und umso höher ausfallen, je frühzeitiger und höher die
tatsächlich erreichte Energieeinsparung am Gebäude ausfällt", sagte
Ulf Sieberg, NABU-Experte für Energieeffizienz.
Allerdings ist schon heute klar, dass allein mit öffentlichen
Fördermitteln die energiebedingten Mehrkosten bei der
Gebäudesanierung nicht abgedeckt werden können. Die Prognos AG hat im
Auftrag des NABU errechnet, dass der Finanzierungsbedarf bis 2020 auf
fast neun Milliarden Euro im Jahr ansteigt, wenn der Gebäudebestand
bis 2050 weitgehend klimaneutral sein soll. Daher sollte ab 2020 für
Gebäude mit den schlechtesten Effizienzstandards jährlich ein
Klimaschutz-Obolus entrichtet werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung
richtet sich danach, inwieweit das Gebäude vom vorgegebenen Zielpfad
bis 2050 abweicht. "Gebäudeeigentümer erhalten so einen zusätzlichen
Anreiz, rechtzeitig in die Sanierung der eigenen vier Wände zu
investieren. Denn wer saniert, muss den Obolus nicht bezahlen", so
Sieberg.
Die Studie der Prognos AG im Auftrag des NABU zum Download unter h
ttp://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/nabu-sanierungsfa
hrplan_endg.pdf
Pressekontakt:
Ulf Sieberg, NABU-Energieexperte, 030-284984-1521, mobil 0173-9001782
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Datum: 23.05.2012 - 12:50 Uhr
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