Ressortverein­barung zwischen Aus­wärtigem Amt (AA) und dem Bundes­ministerium für wirtschaft­

Ressortverein­barung zwischen Aus­wärtigem Amt (AA) und dem Bundes­ministerium für wirtschaft­liche Zusam­men­arbeit und Entwicklung (BMZ) in Kraft ge

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Ressortverein­barung zwischen Aus­wärtigem Amt (AA) und dem Bundes­ministerium für wirtschaft­liche Zusam­men­arbeit und Entwicklung (BMZ) in Kraft getreten



(pressrelations) -
Ko­härenz­versprechen aus Koalitionsvertrag umgesetzt

Nach umfassenden Bera­tungen in Parlament, Regie­rung und Beschluss des Haus­halts­aus­schusses des Deutschen Bundes­tags ist gestern (23.05.) die Ressort­verein­barung zwischen Aus­wärti­gem Amt (AA) und dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für wirt­schaft­liche Zu­sam­men­ar­beit und Ent­wick­lung (BMZ) über eine ver­besserte Ko­ope­ration und Arbeits­tei­lung in Kraft getreten. Zentrales Anliegen der Verein­barung ist, im Einklang mit dem Koalitions­vertrag die Kohärenz der Außen- und Ent­wick­lungs­po­li­tik zu verbessern.

Hierzu erklärte Bundes­außen­minister Guido Wester­welle heute (24.05.) in Berlin: "Mit der noch stärkeren Verzah­nung der Aktivitäten von AA und BMZ verwirk­lichen wir ein zentra­les Anliegen dieser Bun­des­re­gie­rung: Die Um­setzung einer werte- und interesse­geleite­ten Außen- und Ent­wick­lungs­po­li­tik aus einem Guss."

Die Ko­ordinie­rung der offiziellen Ent­wick­lungs­leistungen der Bun­des­re­gie­rung, der so­ge­nannten ODA ("official de­vel­op­ment assistance") wird nun ein­heitlich im BMZ wahr­genommen. Bundes­ent­wick­lungs­mi­nister Dirk Niebel: "Die OECD fordert von Deutsch­land zu Recht mehr Ko­härenz der deutschen Ent­wicklungs­arbeit. Zudem setzen wir ein Ziel des Koalitions­vertrags um.

Das BMZ ist schon jetzt für den mit Ab­stand größten Teil der deut­schen ODA verant­wortlich, es verfügt über 50 Jahre Erfah­rung im verant­wortungs­vollen Einsatz von Mitteln unter schwie­rigen Rah­men­be­din­gun­gen. Und mit der Grün­dung des Evaluie­rungs­instituts verfügt das BMZ jetzt erst­mals auch über ein Instru­ment zur unab­hängigen Erfolgs­kontrolle von Ent­wicklungs­leistungen."

Die bislang auf beide Ressorts verteilte Huma­nitäre Hilfe wird künftig einheit­lich vom Aus­wärtigen Amt gesteuert. 95 Millionen Euro aus dem Haus­halt des BMZ werden hierzu an das AA über­tragen. Das BMZ wird zukünftig die struktur­bildende Über­gangs­hilfe verant­worten und die Zuständig­keiten für das Thema Katastrophen­prävention sowie für das Kinder­hilfs­werk der Verein­ten Nationen (UNICEF) über­nehmen.



Zudem werden 46 zusätz­liche Mit­arbeiter des BMZ an deutsche Auslands­vertre­tungen ent­sandt. Damit wird der lang­jährigen For­derung der OECD entsprochen, eine bessere Ko­ordinie­rung und Steuerung der deutschen Entwicklungs­pro­gramme vor Ort zu gewähr­leisten.

Das BMZ ist mit seinem Haus­halt von deut­lich mehr als 6 Milliarden Euro aktuell für rund 60 Prozent der deutschen Ent­wick­lungs­leistungen direkt verant­wortlich. Das AA als zweitgrößtes ODA-Ressort verant­wortet rund 8,7 Prozent, das Bundes­umwelt­ministerium rund 1,6 Prozent. Aus den Bundes­ländern stammen rund 7 Prozent der deutschen ODA, aus dem EU-Haus­halt werden rund 14 Prozent angerechnet.


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Dr. Rolf Steltemeier
Referatsleiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher

Telefon: 030 / 25 03-24 50
Telefax: 030 / 25 03-25 95
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Datum: 24.05.2012 - 14:45 Uhr
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