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DGAP-News: CS Euroreal - Fachanwalt Dr. Stoll: Anlegergemeinschaft für Anleger beitreten / Fachanwalt bietet Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal

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(firmenpresse) - DGAP-News: Dr. Stoll&Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH /
Schlagwort(e): Rechtssache/Fonds
CS Euroreal - Fachanwalt Dr. Stoll: Anlegergemeinschaft für Anleger
beitreten / Fachanwalt bietet Interessengemeinschaft für Anleger des
CS Euroreal

29.05.2012 / 17:21

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Kaum eine Woche ist es her, da mussten die Anleger des CS Euroreal
erfahren, dass die Wiedereröffnung auf Probe gescheitert ist und der offene
Immobilienfonds ausgelöst wird. Während der jetzt erforderlichen Abwicklung
werden die Immobilien des CS Euroreal veräußert. Die Veräußerungserlöse
werden halbjährlich an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungen
bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich das Management des CS
Euroreal die Fondsimmobilien veräußern kann.

Bereits am 07.05.2012 war der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest
ebenfalls nach einem durch die Anleger bestimmten Probehandelstag endgültig
aufgelöst worden. Daher werden jetzt 2 Branchengiganten abgewickelt.
Zusammengefasst repräsentieren der CS Euroreal und der SEB Immoinvest ein
Immobilienvermögen vonüber 12 Mrd. Euro.

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen

Es kommen oft verschiedenste Ansprüche der Anleger des CS Euroreal in
Frage:

1. Schadensersatz wegen Falschberatung gegen die beratende Bank oder
sonstige Berater.
2. Schadensersatz wegen Prospektfehlern und aufgrund des
Investmentgesetzes.

Bei einer Falschberatung macht eine Interessengemeinschaft wenig Sinn, weil
hier vom Gericht der Einzelfallüberprüft werden muss. Selbst wenn
gemeinsame Prozesse geführt werden, können die Gerichte die einzelnen
Prozesse abtrennen, so dass schlussendlich doch jeder Anleger einzeln
klagen muss. Jedoch gibt es in den meisten Fällen gute Aussichten auf


Erfolg.

Ganz anders sieht dies jedoch bei Prospektfehlern aus. Hier ist es sehr
sinnvoll, möglichst viele Anleger zu bündeln. So kann ein Musterverfahren
nach dem Gesetzüber Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen
Streitigkeiten geführt werden, welches dann Geltung hat für alle anderen
Anleger, die auch ein Verfahren führen. Eine Sammelklage wie in den USA
gibt es in Deutschland aber nicht. Möglicherweise kann aufgrund der
Bündelung der Anleger auch ein Stillhalteabkommen mit dem zum
Schadensersatz Verpflichteten geschlossen werden, so dass zunächst nur
wenige Anleger klagen müssen. Außerdem haben viele Anleger gegen die
Finanzlobby sicher mehr Schlagkraft als wenn einzelne Anwälte nur einzelne
Anleger vertreten. Die Kritiker solcher Gemeinschaften können dies sicher
nicht abstreiten.

Im zweiten Fall ist eine solche Gemeinschaft natürlich sehr sinnvoll, da
auch die Rechtsanwälte, die eine solche Gemeinschaft anführen, mit der
Anlage und den Problemen bestens befasst sind, im Vergleich zu Anwälten,
die nur sehr wenige Anleger vertreten. Dies sollte jedem, auch den
Kritikern, einleuchten.

Die Dr. Stoll&Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befasst sich seit
längerer Zeit mit offenen Immobilienfonds wie CS Euroreal. Es werden
hunderte Anleger offener Immobilienfonds beraten und vertreten. Erst
Erfolge bei Klagen wurden bereits erstritten. Es konnten auch zahlreiche
Vergleiche für die Anleger geschlossen werden. Für den CS Euroreal wurde
nun eine Interessengemeinschaft gegründet.

Ein Verkauf der Anteile des CS Eurorealüber die Börse ist trotz der
Auflösung des CS Euroreal weiterhin möglich. Allerdings müssen Anleger mit
Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. Anleger, die eine
Alternative zur Abwicklung und zum Börsenverkauf suchen, sollten sich der
Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal anschließen. Die
Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und
deren speziellen Problematiken.

Auch reichte die Anlegerkanzlei Dr. Stoll&Kollegen bereits
Schadensersatzklagen für Anleger, die in offene Immobilienfonds
investierten, bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden
Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Vertrieben
wurde der CS Euroreal von freien Beratern und Banken wie der Postbank. In
vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge
dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen,
dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Die Dr. Stoll&Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits Urteile und Vergleiche
bei offenen Immobilienfonds erringen können. Anleger müssen sich aber
beeilen, weil die Verjährung droht.

Weiterlesen unter:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/cs-euroreal-der-credit-sui
sse-ist-geschlossen-anspruch-auf-schadensersatz-klage-sinnvoll

Pressekontakt:
Dr. Stoll&Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de


Ende der Finanznachricht

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