Umzugskosten aus betrieblichem Anlass sind als Werbungskosten absetzbar
ID: 649878
Aufwendungen, die durch einen Umzug entstehen, können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Umzug in keiner Weise in Zusammenhang mit einem privaten Grund steht. Das bedeutet, dass der Umzug einen betrieblichen Anlass haben muss. Über die Absetzbarkeit von Umzugskosten aus beruflichen Gründen informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.
Steht ein Umzug an, weil der Arbeitsplatz verlegt wird, wird die Arbeitsstelle gewechselt oder reduziert sich die Fahrtzeit pro Tag durch den Umzug täglich um mindestens eine Stunde, können die Kosten steuerlich gelten gemacht werden. Wichtig ist nur, dass der Umzug nicht privater, sondern betrieblicher Natur ist. Folgende Aufwendungen, die durch den Umzug entstehen, lassen sich neben vielen anderen absetzen:
- Auslagen für die Beförderung von Möbeln etc.
- Reisekosten, dir durch den Umzug von der bisherigen zur neuen Wohnung verursacht werden (Übernachtungs- sowie Verpflegungsmehraufwendungen)
- Miete für die bisherige Wohnung, die nach dem Umzug weitergezahlt werden muss
- Maklerkosten für die Vermittlung der Kosten
- Rechnungen für Reparaturen in der alten Wohnstätte
- Kosten für den umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder
- Auslagen für das Umschreiben von Papieren (Personalausweis, Fahrzeug ummelden)
Alle anfallenden Kosten sind durch Belege nachzuweisen. Der Betrag der pauschal abzugsfähigen Umzugskosten wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) zum 1. Januar 2012 erhöht. Für Verheiratete bedeutet dies beispielsweise, dass nun 1.314 Euro pauschal als Umzugsauslagen angesetzt werden.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
O 4 , 5
68161 Mannheim
Tel. 0621 10069
Fax. 0621 13358
E-Mail: koernigjd(at)t-online.de
Homepage: www.stb-koernig.de
Datum: 31.05.2012 - 13:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 649878
Anzahl Zeichen: 1935
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:
Mannheim
Telefon: 0621-10069
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 375 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Umzugskosten aus betrieblichem Anlass sind als Werbungskosten absetzbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Wechsel in die PKV ist 2017 ab einem Jahreseinkommen von über 57.600 Euro möglich. Bei der privaten Krankenversicherung locken niedrigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Die Beitragskosten richten sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Gesundheitsstatus. Wichtig ist
Deutschland: Vorreiter für schadstoffarme Fahrzeuge? ...
Die Vorzeichen hat die Bundesregierung richtig eingestellt: Jeder möchte ein Auto, das weniger Emissionen freisetzt und die Umwelt nicht belastet. Sämtliche Komponenten im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut bedürfen der Zustimmung. Das Votum der Länder ist noch nicht vollzogen. Autofa
Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante ...
Interessant für sämtliche Arbeitnehmer ist die Information, dass die Kosten bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zum oder vom Arbeitgeber nach Hause als Werbungskosten abgesetzt werden können. Als Kosten zählt der durch den Unfall entstandene Aufwand, soweit er nicht durch den Arbeitgeber, den U
Weitere Mitteilungen von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Betriebswirtschaftliche Beratung für Heilberufe ermöglicht ökonomische Praxisführung ...
Analyse im Vorfeld - für planbaren unternehmerischen Erfolg Ziel einer betriebswirtschaftlichen Beratung ist es, zu einer ökonomischen Praxisführung zu verhelfen, um so den wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Eine betriebswirtschaftliche Beratung ist nicht nur vor einer Praxisgründung von Wi
Betriebsausgaben, die vor der Existenzgründung entstehen, steuerlich absetzen ...
Betriebsausgaben aufzeichnen Damit die vorweggenommenen Betriebsausgaben auch vom Finanzamt berücksichtigt werden, sollten Existenzgründer sämtliche Belege, die in Zusammenhang mit den Kosten stehen, sorgfältig und detailliert aufzeichnen. Zudem muss ersichtlich sein, weshalb die angefallene
Abweichungen im Steuerbescheid – Steuerberater vertritt bei Rechtsdurchsetzung ...
Steuerberater vertritt vor Finanzbehörde und Finanzgericht Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts ist es oftmals sogar für Fachleute unmöglich, alle Gesetze immer korrekt zu beachten und einzuhalten. Aus diesem Grund sind Steuerbescheide oftmals fehlerhaft. Manchmal wurden Abzugskoste
Privilegien der Betriebserben auf dem Prüfstand ...
Verschonungsregelungen Erben von Betriebsvermögen zahlen deutlich weniger an Erbschaftssteuern als Erben privater Vermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen geht Betriebsvermögen sogar ganz steuerfrei über, nämlich wenn der Nachfolger den Betrieb mindestens 7 Jahre lang nahezu unverändert und




