Zertifikate-Anleger gegen Deutsche Bank erfolgreich
Anleger setzt sich erstmals gegen Sonderstatus-Regelung (sog. Mistrade- Regeln) der Banken durch.
Das Landgericht Frankfurt sah dies mit Urteil vom 23.12.2008 (Az. 2-19 O 147/08- nicht rechtskräftig) als rechtswidrig an und verurteilte die Deutsche Bank zur erneuten Einbuchung der Zertifikate zum ursprünglich vereinbarten Preis von € 19,32, statt der beanspruchten € 110,23.
Die sog. Mistrade-Regeln werden von Banken untereinander vereinbart, um Fehler im Handelssystem auch nach Durchführung des Geschäftes mit dem Endkunden (Anleger) stornieren zu können. Dabei kann das Wertpapiergeschäft von der Emittentin der Wertpapiere gegenüber der Depotbank des Anlegers auch wegen eines nur fehlerhaften Preises storniert werden. Der Kunde, den die Stornierung letztlich alleine betrifft, hat keinerlei Einfluss auf diese Vereinbarungen.
Diese einmalige Sonderregelung im deutschen Rechtssystem, die den Banken die nachträgliche Aufhebung eines bereits vollständig durchgeführten Wertpapierkaufes erlaubt, kennt das deutsche Zivilrecht gewöhnlich nicht. Die Anfechtung eines Rechtsgeschäftes, alleine wegen eines fehlerhaften Preises wird von der Rechtssprechung grundsätzlich als unbeachtlicher Kalkulationsirrtum abgelehnt. "Pacta sunt servanda"- sobald ein Vertrag geschlossen ist, kann sich der „Normalbürger“ nicht mehr ohne weiteres von seinen vertraglichen Verpflichtungen lösen. Nicht so bei Geschäften zwischen Banken, dort gelten die sog. Mistrade-Regeln auch für einen erheblichen Zeitraum nach Abschluss des Geschäftes, was jedoch wohl nur mit einem (fragwürdigen) Sonderstatus der deutschen Kreditinstitute gerechtfertigt wird.
Dieser Sonderstatus der Banken ist jedoch nach dem Urteil des LG Frankfurt offensichtlich in Gefahr. „Das Urteil stellt nach unserer Kenntnis das erste erfolgreiche Verfahren überhaupt dar, in dem ein Anleger gegen ein Kreditinstitut trotz bestehender Mistrade-Regeln seine Ansprüche erfolgreich durchsetzen konnte. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Deutsche Bank Berufung einlegen wird,“ so Rechtsanwalt Bögelein, der den Anleger erfolgreich vertreten hatte.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertreten ihren wachsenden Kundenstamm vorwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Wirtschafts- und Immobilienrecht. In diesen Rechtsgebieten konnten bereits einige wichtige und wegweisende Urteile erwirkt werden. Klare Eckpunkte der Kanzleiarbeit sind dabei stets die hohe Zielorientierung, Kreativität bei der Lösungsfindung und die vertrauensvolle, individuelle Betreuung der Mandanten.
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte
Luitpoldstraße 3
91301 Forchheim
Telefon: (0 91 91) 61688-0
Telefax: (0 91 91) 61688-20
info(at)boegelein-axmann.com
www.boegelein-axmann.com
tg Marketing Solutions
Marktplatz 19
91301 Forchheim
Tel 09191 733899 77
Fax 09191 733899 99
pr(at)tg-marketing.de
www.tg-marketing.de
Datum: 19.01.2009 - 10:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 70133
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frank Albrecht
Stadt:
Forchheim
Telefon: 09191 733 899 77
Kategorie:
Banken
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.01.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 683 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zertifikate-Anleger gegen Deutsche Bank erfolgreich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Tatsächlich bergen jedoch auch diese, als absolut sicher geltenden Kapitalanlagen, erhebliche Risiken. Folgende Fonds haben die Rücknahme ihrer Anteile ausgesetzt, sind also tatsächlich nicht mehr offen, sondern geschlossen, oder haben bereits aufgegeben und werden liquidiert. Erhebliche Verluste
Schadensersatz wegen verschwiegener Kickback Zahlungen - Banken bieten Vergleiche an ...
"Werden die Banken und Sparkassen einsichtig? Wir haben Hoffnung, dass Banken zukünftig bessere und ordnungsgemäße Anlageberatungen durchführen", so RA Bögelein in einer Erklärung. Nachdem in mehreren Verfahren nunmehr die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von den erkenn
Neues „Schrottimmobilien“-Urteil: Verkäufer muss Wohnung zurücknehmen und Schadensersatz leisten ...
Nach jahrelanger Ungewissheit und nur kurzer Verfahrensdauer hat das LG Berlin mit Urteil vom 15.10.2009 (Az. bekannt; nicht rechtskräftig) entschieden, dass die von der Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretenen Kläger mit falschen Versprechungen zum Kauf einer Eigentumswohnung
Weitere Mitteilungen von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte
Deutsche Kreditbank - Tipp für Kreditsuchende im Internet! ...
Online-Kredite und -Darlehen sind heute kaum mehr wegzudenken. Denn mit dem Internet sind anstelle der traditionellen Banken völlig neue Anbieter auf den Darlehens- und Kreditmarkt gekommen: die Kreditvermittler, Kreditinstitute und Kreditbanken. So auch die Deutsche Kreditbank DKB. KMU-INNOVAT
Nein, 2009 wird das Geld für Baufinanzierung nicht billiger. ...
Die aktuellen Leitzinsen der EZB sind bei 2% und sollten bis auf 1,5% sinken. Diese Leitzinsen stellten die aktuellen Refinanzierungskosten der Banken dar. Die Senkung sollte die europäische Wirtschaft ankurbeln. Nun fragen unsere schlauen Kunden am Telefon folgendes: wann kann ich mit Zinsen
Neues Finanzportal gestartet - anbieter-vergleichen.eu ...
Am 15.12.2008 ist unter dem Motto "Einfach Vergleichen" das Finanz-Vergleichsportal anbieter-vergleichen.eu gestartet. Eines von Hunderten, die ohnehin schon wie Pilze aus dem Boden schießen, wird sich der Eine oder Andere jetzt wohl denken. Jedoch hat sich der Portal-Betreiber ein paa
Auch nach der Gesundheitsreform bleibt der Wechsel in die private Krankenversicherung weiterhin einfach ...
Für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte bleibt auch nach der Gesundheitsreform ein Wechsel in die private Krankenversicherung unproblematisch. An den generellen Zugangsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Allerdings gelten je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Rahmenbe




